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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Kündigung: RA Olaf Beyer

Eine Kündigung ist (wie in allen anderen Rechtsgebieten auch) eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Adressaten, also dem Arbeitsvertragspartner, eine Rechtsfolge, konkret die Beendigung des Vertragsverhältnisses, bewirkt. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Daher ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam.

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer formell korrekten Kündigung bestehen, kann diese in den meisten Fällen durch die sogenannte Kündigungsschutzklage beim sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht angreifen.

Ein gekündigter Arbeitnehmer sollte sich also darüber informieren, ob in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind und unbedingt darauf achten, dass bei Klageeinreichung die (atypische) Dreiwochenfrist gewahrt wird.

Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, obwohl diese in der Praxis gelegentlich eingefordert wird.

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Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Arbeitsgerichten.

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Hotline Beratung Sehr kompetent und hilfreich. Sehr zu empfehlen.

E-Mail Beratung Vielen Dank für die gute Beratung!



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