Kündigung Rechtsberatung
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Eine Kündigung ist (wie in allen anderen Rechtsgebieten auch) eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Adressaten, also dem Arbeitsvertragspartner, eine Rechtsfolge, konkret die Beendigung des Vertragsverhältnisses, bewirkt. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Daher ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam.
Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer formell korrekten Kündigung bestehen, kann diese in den meisten Fällen durch die sogenannte Kündigungsschutzklage beim sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht angreifen.
Ein gekündigter Arbeitnehmer sollte sich also darüber informieren, ob in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind und unbedingt darauf achten, dass bei Klageeinreichung die (atypische) Dreiwochenfrist gewahrt wird.
Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, obwohl diese in der Praxis gelegentlich eingefordert wird.
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RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
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RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent
RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank
RAin Hieble-Fritz Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
RA Sen Sehr freundlich und kompetent. Keine telefonische Warteschleife. Ich kam sofort dran.