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RA Peter Pietsch

Kündigung / Arbeitsrecht
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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Arbeitsrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Arbeitsrecht weiterhelfen kann.

Eine Kündigung ist (wie in allen anderen Rechtsgebieten auch) eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Adressaten, also dem Arbeitsvertragspartner, eine Rechtsfolge, konkret die Beendigung des Vertragsverhältnisses, bewirkt. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Daher ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam.

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer formell korrekten Kündigung bestehen, kann diese in den meisten Fällen durch die sogenannte Kündigungsschutzklage beim sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht angreifen.

Ein gekündigter Arbeitnehmer sollte sich also darüber informieren, ob in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind und unbedingt darauf achten, dass bei Klageeinreichung die (atypische) Dreiwochenfrist gewahrt wird.

Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, obwohl diese in der Praxis gelegentlich eingefordert wird.


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