Kündigung Arbeitsvertrag
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Die Voraussetzung für eine kostenlose Erstberatung ist, dass Ihr Arbeitsplatz gekündigt wurde, Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen oder Ihnen ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber vorliegt.
Warum kostenlos?
In unserem Erstberatungsgespräch wird sofort ermittelt, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Sind die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben, oder besteht Aussicht auf das Aushandeln einer für Sie lukrativen Abfindung oder Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag noch nicht unterschrieben, dann möchten wir Sie selbstverständlich gerne weiterführend beraten, Ihnen helfen zu Ihrem Recht zu kommen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten. Dazu informieren wir Sie gerne nach Ihrem Erstberatungsgespräch.
Selbstverständlich können Sie sich nach Ihrem Erstberatungsgespräch auch anderweitig beraten und vertreten lassen – Ihre Erstberatung, die Sie von uns erhalten, ist für Sie in jedem Fall kostenlos!
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RA Hetényi Professionel
RAin Obermann Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!
RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.
RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.