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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Kündigung: RAin Kirsten Hieble-Fritz

Eine Kündigung ist (wie in allen anderen Rechtsgebieten auch) eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang bei dem Adressaten, also dem Arbeitsvertragspartner, eine Rechtsfolge, konkret die Beendigung des Vertragsverhältnisses, bewirkt. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Daher ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam.

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer formell korrekten Kündigung bestehen, kann diese in den meisten Fällen durch die sogenannte Kündigungsschutzklage beim sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht angreifen.

Ein gekündigter Arbeitnehmer sollte sich also darüber informieren, ob in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind und unbedingt darauf achten, dass bei Klageeinreichung die (atypische) Dreiwochenfrist gewahrt wird.

Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, obwohl diese in der Praxis gelegentlich eingefordert wird.

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Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Arbeitsrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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Meine Bewertungen

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Hotline Beratung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.

Hotline Beratung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!

Hotline Beratung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.

Hotline Beratung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe

Hotline Beratung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.

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