Telefontermin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren
RA Blume: Aufhebungsvertrag
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Die in der Praxis gängige Alternative zur Kündigung ist der sogenannte Aufhebungsvertrag. Er bietet sich vor allem deshalb vielfach an, weil er den Parteien einen individuellen Spielraum zur Vereinbarung der Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einräumt.
Dies bedeutet konkret, dass beide Seiten nicht mehr an gesetzliche oder vertragliche Fristen gebunden sind und auch in der sonstigen Ausgestaltung, wie beispielsweise die Abgeltung von Resturlaub, Überstunden, Abfindung und sonstige relevante Punkte flexible Gestaltungen und Vereinbarungen vornehmen können.
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt, dass eigentlich alles vereinbart werden darf, so lange es nicht sittenwidrig und daher rechtswidrig wäre.
Für den Aufhebungsvertrag gilt - wie für die meisten anderen Verträge auch -, dass dieser grundsätzlich nicht der Schriftform bedarf. Es empfiehlt sich aber dennoch, einen Aufhebungsvertrag schriftlich aufzusetzen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, die zu unnötigen späteren Auseinandersetzungen führen könnten.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Arbeitsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Arbeitsrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.