Aufhebungsvertrag prüfen lassen
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Vor Unterzeichnung: Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen!
Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt im Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie zum Beispiel beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden, nachdem Sie Ihren Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, dann muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG I oder ALG II haben.
Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden.
Lassen Sie sich jetzt beraten und erfahren Sie, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln Ihr Aufhebungsvertrag unbedingt enthalten muss oder ob stattdessen ein Abwicklungsvertrag in Ihrem Fall zu empfehlen ist.
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
- Beratung zu dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
- Prüfen, ob die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage besteht.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag neu verhandeln.
- Gegebenenfalls einen Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag anfechten.
Zusätzlich können Sie sich auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen weiteren zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag beraten lassen.
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Gesamtbewertung
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!