Aufhebungsvertrag prüfen lassen
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Vor Unterzeichnung: Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen!
Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt im Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie zum Beispiel beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden, nachdem Sie Ihren Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, dann muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG I oder ALG II haben.
Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden.
Lassen Sie sich jetzt beraten und erfahren Sie, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln Ihr Aufhebungsvertrag unbedingt enthalten muss oder ob stattdessen ein Abwicklungsvertrag in Ihrem Fall zu empfehlen ist.
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
- Beratung zu dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
- Prüfen, ob die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage besteht.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag neu verhandeln.
- Gegebenenfalls einen Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag anfechten.
Zusätzlich können Sie sich auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen weiteren zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag beraten lassen.
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Gesamtbewertung
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RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank
RAin Obermann Frau Obermann ist die beste AnwältinSie überzeugt mit einem unglaublichen Fachwissen und berät jeden Klient nach auch mit sehr vie Verständnis.
RA Pietsch Vielen Dank für Ihre tolle Beantwortung meiner Frage.
RAin Obermann Frau Obermann hat mir wieder sehr weitergeholfen. Ich kann sie wärmstens weiterempfehlen.
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