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Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Rechtsanwältin Uta Ordemann:
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Prüfung und/oder Erstellung eines Aufhebungsvertrages

Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt in dem Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie z. B. beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden nach Beendigung des Aufhebungsvertrages muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG 1 haben. Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag z. B. auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden. Gern berate ich Sie dazu, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln dieser Vertrag in Ihrem Fall unbedingt enthalten sollte.

Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht

Zusätzlich berate ich Sie auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag und beantworte Ihre Fragen.


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