Arbeitsvertrag Rechtsberatung
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Das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird.
Dieser Vertrag wird üblicherweise schriftlich geschlossen, obwohl es ein gesetzlich zwingendes Schriftformerfordernis nicht gibt. Das bedeutet konkret, dass das Fehlen einer Verschriftung nicht bedeuten muss, dass es keinen Vertrag gibt. Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss aber eine Kündigung immer ausnahmslos schriftlich erfolgen.
Der Arbeitsvertrag ist von seiner Rechtsnatur her ein besonderer Dienstvertrag, was sich auch der systematischen Einordnung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entnehmen lässt.
Er begründet nicht nur die wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsleistung für Arbeitsentgelt, sondern darüber hinaus auch ein besonderes Treueverhältnis zwischen den Parteien.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!