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Anwaltshotline für Arbeitsrecht

Abmahnung: RA Stefan Rogalla

Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Abmahnung ist grundsätzlich als Vorstufe zu einer möglicherweise noch folgenden arbeitsrechtlichen Kündigung anzusehen.

Grundsätzlich gilt daher auch, dass einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Abmahnung vorangehen sollte. Der Sinn besteht darin, dem Arbeitnehmer noch einmal Gelegenheit zu geben, etwaiges Fehlverhalten künftig zu unterlassen.

Bei besonders gravierenden Verstößen gegen die Haupt- und/oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung aber auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Da die Abmahnung auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte bleibt, sollte der abgemahnte Arbeitnehmer abwägen, eine Abmahnung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, dies insbesondere dann, wenn die Abmahnung (offensichtlich) zu Unrecht erfolgt ist.

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Meine Bewertungen

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Telefontermin Am Vortag Panik und Angst gehabt, weil ich dachte ich verliere alles.Herr Rogalla hat mich aber schnell eines besseren belehrt. So kann der Tag starten :)

Hotline Beratung Versuche das, zu machen

Hotline Beratung Sehr kompetente Beratung auf den Punkt gebracht bin sehr zufrieden

Hotline Beratung Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Hat mir bei meinen Fragen geholfen und hoffe mein Problem wird sich lösen lassenVielen Dank

Hotline Beratung Sehr hilfreich.

Hotline Beratung Sehr gute Beratung sehr gerne wieder.



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