Anwaltskanzlei für Strafrecht
Rechtsanwalt Hans Dieter Syroth:
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In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.
Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.
Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.
So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.
Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.
Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.
Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.
Nachdem Sie Ihren Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin erst mit Zustellung Ihrer Terminbestätigung per E-Mail als bestätigt gilt.
Preisvorteil: Die Kosten für Ihre Erstberatung belaufen sich auf 149,- Euro. Sind Sie rechtsschutzversichert und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, dann erhalten Sie Ihre eingezahlten 149,- Euro zurückerstattet.
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