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Kündigungsschutzklage Rechtsberatung

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Der gekündigte Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich gegen eine ihm gegenüber erfolgte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu wehren.

Zunächst sollte er sich darüber informieren, ob die sachlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind.

Darüber hinaus muss er unbedingt beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die (atypische) Drei-Wochenfrist gewahrt wird. Das Arbeitsgericht wird sodann feststellen, ob die formellen Voraussetzungen sowie die materielle Begründetheit der angegriffenen Kündigung gegeben sind.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden in aller Regel zeitnahe Termine anberaumt, da ein Interesse daran besteht, zeitnah Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht.


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RA Adamek Sehr sachliche, freundliche und kompetente Beratung. Vielen Dank.

RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für die Informationen

RAin Heindörfer Danke sehr kompetent

RAin Obermann Wiederholt beraten und immer perfekt auf den Punkte gebracht. Man weiß, was man tun muss. Dankeschön.

RA Pietsch Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, vielen Dank!

RAin Obermann -------------- gut


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