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RA Björn Blume

Kündigungsschutzklage / Arbeitsrecht
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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Arbeitsrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Arbeitsrecht weiterhelfen kann.

Der gekündigte Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich gegen eine ihm gegenüber erfolgte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu wehren.

Zunächst sollte er sich darüber informieren, ob die sachlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage gegeben sind.

Darüber hinaus muss er unbedingt beachten, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die (atypische) Drei-Wochenfrist gewahrt wird. Das Arbeitsgericht wird sodann feststellen, ob die formellen Voraussetzungen sowie die materielle Begründetheit der angegriffenen Kündigung gegeben sind.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen werden in aller Regel zeitnahe Termine anberaumt, da ein Interesse daran besteht, zeitnah Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht.


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