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Schadensersatz / Nichterfüllung Rechtsberatung

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Ein Vertrag, der nicht oder auch nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, ist ein berechtigtes Ärgernis, dass der betroffene Vertragspartner (vielfach auch ein Verbraucher) nicht tatenlos nur hinnehmen muss.

Natürlich ist maßgeblich für einen möglichen Schadensersatz wegen Nichterfüllung, ob der andere die Nichtleistung tatsächlich in zurechenbarer Weise zu vertreten hat.

In bestimmten Fällen kommt es zu unvorhergesehenen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die einen Schadenseintritt verursacht haben und somit einen eigenständigen Schadensersatz im Sinne der sogenannten PVV (Positive Vertragsverletzung) zu begründen vermag.

Schadenseintritte, die während einer ernsthaften Vertragsanbahnung aber vor faktischem Vertragsabschluss eintreten, können im Wege der sogenannte (C.I.C) - Lateinisch: Culpa in Contrahendo - Verschulden bei Vertragsschluss unter bestimmten Voraussetzungen reguliert werden.


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RA Adamek Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung!

RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.

RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.

RAin Obermann Sehr zufrieden

RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)


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