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Alkohol-und Drogenmißbrauch - Anwaltshotline

Verkehrsrecht Rechtsauskunft

Alkohol- und Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere dann nicht, wenn infolge von Trunkenheit und Rausch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden verursacht wird.

Eine Trunkenheit wird bei einer geringfügigen Blutalkoholkonzentration (BAK) als Ordnungswidrigkeit geahndet, bei höheren Promillezahlen jedoch als Straftat, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zur Konsequenz hat (§69 a StGB).

Bei einer extrem hohen Blutalkoholkonzentration wird die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, anordnen.

Eine Intoxikation aufgrund von anderen berauschenden Substanzen ist dann strafbar, wenn der Kraftfahrzeugführer Ausfallerscheinungen hat, respektive Fahrfehler macht. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist dies nicht unbedingt nötig, da es sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt handelt.

Auch das Fahrradfahren im betrunkenen Zustand kann unter Umständen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

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Anwalt: Alle Rechtsanwälte unserer Anwaltshotline haben Ihren Kanzleisitz in Deutschland und sind von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Neben der Telefonberatung kann Ihr Telefonanwalt Sie vor deutschen Verkehrsgerichten vertreten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Telefonanwalt ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich vollumfänglich über unsere Hotline im Verkehrsrecht beraten lassen und gegebenenfalls sich von Ihrem Telefonanwalt außergerichtlich und vor deutschen Verkehrsgerichten vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mandatserteilung mit Ihrem Telefonanwalt jeweils individuell vereinbart wird.

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RA Pietsch Sehr gute Beratung.

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RA Bangert Super gute Beratung. Meine Fragen wurden alle Beantwortet. Sie kann man guten Gewissens weiter empfehlen. Gerne wieder.



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