Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden. Ziel ist es, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung sicherzustellen, damit Steuergelder effizient eingesetzt werden.
Fallbeispiel: Eine Stadt schreibt den Bau einer neuen Schule aus. Ein Bauunternehmen wird trotz des günstigsten Angebots nicht berücksichtigt. Nach Prüfung stellt sich heraus, dass das Verfahren gegen § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe – laienverständlich: Auftraggeber müssen fair, transparent und diskriminierungsfrei vergeben) verstoßen hat. Die Vergabekammer hebt die Entscheidung auf.
Wichtige Elemente des Vergaberechts:
- Schwellenwerte: Ab bestimmten Auftragssummen gelten EU-weite Verfahren.
- Vergabearten: Offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren.
- Teilnahmewettbewerb: Eignungs- und Zuschlagskriterien.
- Rechtsschutz: Nachprüfungsverfahren bei Vergabekammern.
- Dokumentationspflicht: Vollständige Aktenführung über den Ablauf.
Wichtig zu wissen:
- Verstöße können zu Aufhebung des Zuschlags führen.
- Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht.
- Zuschlagskriterien müssen vorab bekanntgegeben werden.
- Kurzfristige Fristen im Nachprüfungsverfahren beachten.
Vergaberecht erfordert präzises Vorgehen und rechtliche Kenntnisse. Fehler im Verfahren können hohe Kosten und Projektverzögerungen verursachen.
Typische Fehler & Häufige Irrtümer
- Schwellenwerte falsch eingeschätzt: Falsches Verfahren gewählt.
- Zuschlagskriterien nachträglich geändert: Unzulässig.
- Mangelnde Dokumentation: Führt zu Anfechtbarkeit.
- Fristen im Rechtsschutzverfahren verpasst: Verlust der Ansprüche.
Die Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte zeigen: Transparenz und Gleichbehandlung sind die Kernprinzipien. Auftraggeber wie Bieter profitieren von rechtssicherer Begleitung.
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Was ist ein Schwellenwert?
Auftragssumme, ab der EU-weit einheitliche Vergaberegeln gelten.
Was bedeutet offenes Verfahren?
Jeder Interessent kann ein Angebot abgeben.
Wie kann ich eine Vergabe anfechten?
Durch Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer.
Was sind Zuschlagskriterien?
Vorgegebene Maßstäbe zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.
Wer überwacht Vergabeverfahren?
Vergabekammern und -senate der Oberlandesgerichte.
Was passiert bei Vergabefehlern?
Verfahren kann aufgehoben oder wiederholt werden, Schadensersatz möglich.