Ein Sportverein wächst rasant. Der Vorstand plant neue Angebote und eine Kooperation mit einer Schule. Gleichzeitig fragt die Kasse nach klaren Regeln für Spendenquittungen und Beschlüsse. Im Register fehlen aktuelle Vertretungsnachweise. Typisch: Viel Engagement, wenig Zeit – und formale Pflichten.
Vereinsrecht regelt Gründung, Eintragung, Satzung, Mitgliedschaft, Organe, Beschlüsse, Vertretung und Haftung des eingetragenen Vereins (e. V.). Grundlage sind die §§ 21–79 BGB und die Vereinssatzung. Entscheidend ist eine saubere Organisation: klare Zuständigkeiten, dokumentierte Beschlüsse, transparente Finanzen – auch gegenüber Förderern.
Wichtig zu wissen
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB – laienverständlich: Der eingetragene Vorstand handelt nach außen). Satzungsänderungen erfordern satzungsgemäße Mehrheiten und Eintragung. Für Pflichtverletzungen haften Vorstände unter Umständen; mit guter Organisation lässt sich Haftung vermeiden.
Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt begleiten Satzungs-Checks (z. B. digitale Versammlungen, hybride Beschlüsse), Vorstandswechsel, Eintragungen, Haftungsfragen und Ausschlussverfahren. Förderrecht und Gemeinnützigkeit verlangen klare Zweckbestimmungen und Mittelverwendung. Kooperationen mit Schulen/Kommunen sollten über Vereinbarungen und Datenschutz geregelt sein.
Typische Stolpersteine
- Unklare Zuständigkeiten im Vorstand
- Fehlende Beschlussdokumentation oder Einladungsfehler
- Veraltete Satzung ohne Digital-Klauseln
- Verspätete Registeranmeldungen nach Vorstandswechsel
- Satzung modernisieren (digitale Formate, Compliance, Notfallregelungen)
- Vorstands- und Geschäftsordnung festlegen
- Mitgliederversammlung rechtssicher planen und protokollieren
- Haftungsprävention und Versicherungen prüfen
Praxisanker: Mitgliederausschlüsse sind nur mit satzungsgemäßer Grundlage und faires Verfahren wirksam. Für größere Projekte empfiehlt sich ein Beirat oder eine Projektordnung. Regional – etwa im Raum Berlin/Brandenburg – unterstützen wir beim Kontakt mit Registergericht und Behörden.
Wie viele Personen braucht der Vorstand?
Mindestens eine vertretungsberechtigte Person; die Satzung kann mehr vorsehen (z. B. Doppelvertretung).
Darf die Versammlung digital stattfinden?
Ja, wenn die Satzung dies zulässt oder ein Gesetz es ermöglicht. Regelungen zu Einladung, Abstimmung und Protokoll sind wichtig.
Wer haftet bei Kassenfehlbetrag?
Primär der Verein; Organhaftung droht bei Pflichtverletzungen. Sorgfalt und Kontrollen schützen.
Wie ändere ich die Satzung?
Mit satzungsgemäßer Mehrheit und notariellem Registerverfahren. Text klar formulieren und Gründe dokumentieren.
Was ist mit Datenschutz im Verein?
Mitgliederlisten, Fotos und Newsletter geordnet handhaben; Einwilligungen und Löschkonzepte vorsehen.
Vertraulich und ohne Risiko anfragen – damit Ehrenamt Wirkung entfaltet und rechtlich sicher bleibt.