Unternehmensrecht

Vom Start bis zum Exit – Unternehmensrecht mit Weitblick

Eine Gründergruppe startet mit einer UG, wächst schnell und verhandelt mit Investoren. Gleichzeitig stehen neue Arbeitsverträge, AGB, Datenschutz und Markenanmeldungen an. Kurz vor dem Closing fällt auf, dass Vertretungsregelungen unklar sind und ein Gesellschafterdarlehen nicht sauber dokumentiert wurde. Solche Situationen sind typisch, wenn Strukturen schneller wachsen als die Organisation.

Unternehmensrecht bündelt Gesellschafts-, Handels-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Wahl der Rechtsform, Gesellschaftervereinbarungen, Vertretung, Haftung, Finanzierung, Compliance und Transaktionen gehören zusammen gedacht. Wer Dokumente konsistent hält und Verantwortlichkeiten klar regelt, spart spätere Konflikte und Kosten.

Wichtig zu wissen

Bei der GmbH haftet die Gesellschaft grundsätzlich nur mit ihrem Vermögen (§ 13 GmbHG – laienverständlich: Privateinlagen sind geschützt, solange keine Pflichtverletzungen vorliegen). Nach außen vertritt der Geschäftsführer die GmbH (§ 35 GmbHG), intern regeln Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse die Kompetenzverteilung.

Frühe Weichenstellungen wirken lange: Vesting für Gründeranteile, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, Good-/Bad-Leaver-Regeln und Darlehensverträge mit Rangrücktritt. Im Handelsrecht zählen ordnungsgemäße Rechnungslegung, Firmenführung, Prokura und Handlungsvollmachten. Im Vertrieb sichern sauber gestaltete AGB und Haftungsklauseln Produkte und Services ab; im Datenschutz müssen Prozesse dokumentiert werden. Bei Finanzierungen spielen Sicherheiten, Covenants und Informationspflichten eine Rolle.

  • Rechtsformwahl und Umwandlungen
  • Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnung, Organhaftung
  • Verträge: Einkauf, Vertrieb, IT, Geheimhaltung, Arbeitsrecht
  • Transaktionen: Beteiligungen, M&A, Due Diligence, Exit

Typische Fehler

  • Unklare Vertretungs- und Zeichnungsregelungen
  • Fehlende Wettbewerbs- und Geheimhaltungsklauseln
  • Darlehen ohne Rangrücktritt – bilanzielle Risiken
  • Fehlende oder veraltete AGB/Datenschutztexte

Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt entwerfen Gesellschafts- und Beteiligungsverträge, strukturieren Finanzierung und Corporate Governance, begleiten Umwandlungen und Transaktionen und sichern Haftungsthemen ab. In der Krise helfen Sanierungs- und Restrukturierungsoptionen, inklusive Insolvenznähe und Geschäftsleiterpflichten. Eine klare Dokumentenordnung und Beschlussprotokolle schaffen Nachvollziehbarkeit – auch gegenüber Banken und Investoren.

Gesetzliche Anker: Der Kaufmannsbegriff und die Firma sind im HGB geregelt; Prokura ermächtigt zu umfassenden Handelsgeschäften. Geschäftsleiter haften bei Pflichtverletzungen; bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen besondere Pflichten, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Wettbewerbs- und Kartellrecht setzen Leitplanken für Kooperationen.

Gerichtspraxis: Streit vermeidet, wer saubere Beschlüsse fasst und Interessenkonflikte offenlegt. Gerade in Familienunternehmen sichern klare Nachfolgeregeln und steuerlich abgestimmte Übertragungen Stabilität – von der Testamentsgestaltung bis zur Stimmrechtsbündelung.

Welche Rechtsform passt?

Kommt auf Haftung, Finanzierung, Steuern und Governance an. Häufig: GmbH/UG, GmbH & Co. KG, AG.

Wie sichere ich Gründeranteile ab?

Vesting, Good-/Bad-Leaver-Regeln, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte vertraglich festlegen.

Was gilt für Geschäftsleiterhaftung?

Sorgfaltspflichten beachten, Dokumentation von Entscheidungen, Interessenkonflikte vermeiden.

Wann brauche ich eine Umwandlung?

Bei Wachstum, Investoreneinstieg oder Risikoseparation. Struktur und Steuern vorab prüfen.

Wie halte ich Compliance praxistauglich?

Rollen, Prozesse und Meldewege definieren; Schulungen und Prüfzyklen festlegen.

Noch heute rechtliche Einschätzung sichern – für Entscheidungen, die morgen tragen.

Rechtsanwälte