Unterhaltsrecht

Fairer Unterhalt – Verantwortung klar und tragfähig regeln

Nach der Trennung streiten Eltern über Kindesunterhalt und Betreuungsumfang. Ein Elternteil arbeitet in Schichten, der andere baut die Arbeitszeit aus. Beide wollen Planungssicherheit, fürchten aber Überlastung. Hier hilft Unterhaltsrecht mit klaren Leitplanken und Raum für Einzelfalllösungen.

Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen Kindes-, Trennungs-, nachehelichem und Elternunterhalt. Ziel ist die gerechte Verteilung finanzieller Verantwortung nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Ausgangspunkt sind Einkommen, notwendiger Selbstbehalt und Bedarfsleitlinien wie die Düsseldorfer Tabelle. Vereinbarungen können flexibel sein – wichtig ist die schriftliche Fixierung und regelmäßige Anpassung bei geänderten Verhältnissen.

Wichtig zu wissen

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB – laienverständlich: Eltern müssen für Kinder sorgen; Kinder ggf. für Eltern). Unterhalt richtet sich nach Bedarf und Leistungsfähigkeit; der Pflichtige muss nur zahlen, soweit er selbst ausreichend abgesichert ist (§ 1603 BGB – Kurzform: „Leistungsfähigkeit“ begrenzt die Pflicht).

Für Kinder gilt: Bar- und Betreuungsunterhalt stehen nebeneinander. Das Kindergeld wird anteilig angerechnet. Bei nachehelichem Unterhalt zählen Gründe wie Kinderbetreuung, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder Aufstockungsbedarf. Einkommen umfasst regelmäßig auch Sonderzahlungen, geldwerte Vorteile und Nebentätigkeiten – bereinigt um berücksichtigungsfähige Abzüge.

  • Bedarf ermitteln: Alter des Kindes, Mehrbedarf, Sonderbedarf
  • Einkommen bereinigen: Abzüge, Schulden, Vorsorge
  • Ansprüche sichern: Titel, Urkunden, Dynamik
  • Anpassung: Abänderung bei Einkommens- oder Betreuungswechsel

Typische Fehler

  • Nur Nettolohn statt „bereinigtes Nettoeinkommen“ zugrunde legen
  • Kein Titel für Kindesunterhalt – Durchsetzung wird erschwert
  • Kindergeld, Mehr- oder Sonderbedarf falsch anrechnen
  • Veränderungen nicht rechtzeitig mitteilen und anpassen

Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt berechnen Unterhalt transparent, entwerfen Vergleiche, sichern Ansprüche durch Jugendamtsurkunden oder notarielle Vereinbarungen und vertreten vor Gericht. Bei Elternunterhalt gilt nach Reformen: Zunächst sind die eigenen Mittel der Eltern maßgeblich; Kinder werden erst ab bestimmten Einkommensgrenzen herangezogen.

Gesetzliche Anker: § 1612b BGB regelt die Anrechnung des Kindergeldes (laienverständlich: Kindergeld mindert den Barunterhalt anteilig). Beim Ehegattenunterhalt bestimmen §§ 1569 ff. BGB Voraussetzungen und Grenzen. Vereinbarungen sind änderbar, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern.

Gerichtspraxis: Gerichte erwarten nachvollziehbare Einkommensaufstellungen und klare Nachweise. Wer früh Belege sortiert und Mehrbedarf (z. B. Kitas, Klassenfahrten, Krankheitskosten) belegt, erreicht schneller belastbare Lösungen – auch einvernehmlich.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind Einkommen, Altersstufe und Betreuungsanteile.

Muss ich immer einen Titel haben?

Ein vollstreckbarer Titel (z. B. Jugendamtsurkunde) erleichtert Durchsetzung und schafft Ruhe.

Was ist Mehr- und Sonderbedarf?

Regelmäßige zusätzliche Kosten (z. B. Kita) sind Mehrbedarf; einmalige außergewöhnliche Kosten (z. B. Brille) Sonderbedarf.

Kann der Unterhalt angepasst werden?

Ja, bei wesentlichen Änderungen von Einkommen, Betreuung oder Bedarf ist eine Abänderung möglich.

Zählt neues Partnereinkommen?

Im Kindesunterhalt grundsätzlich nein; beim Ehegattenunterhalt kann es je nach Konstellation mittelbar Bedeutung haben.

Vertraulich und ohne Risiko anfragen – damit finanzielle Verantwortung fair und dauerhaft tragfähig verteilt wird.

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