Rechtsanwalt

Menu

Vermögensdelikte Rechtsberatung

Strafrecht Rechtsanwalt:
Telefonische Rechtsberatung,
E-Mail-Rechtsberatung,
Beratung in der Kanzlei.
Rechtsberatung starten

Unter Vermögensdelikten versteht man die Art von Delikten, bei denen nicht das Eigentum, sondern das Vermögen eines anderen geschädigt oder zumindest gefährdet wird.

Wichtige Vermögensdelikte sind der Betrug (§ 263 StGB), die Untreue (§ 266 StGB), aber auch die Erpressung (§ 253 StGB)

Die Untreue im Sinne des § 266 StGB stellt allgemeinhin den am schwierigsten zu ermittelnden und zu beurteilenden Straftatbestand dar, da es sich faktisch um zwei selbstständige Tatbestände handelt, die alternativ wie kumulativ erfüllt sein können.

Die Besonderheit ist, dass durch den Versuch einer beendeten Tathandlung nicht einmal ein tatsächlicher Schaden eintreten muss.

Eine bloße Vermögensgefährdung reicht für eine positive Tatbestandsmäßigkeit schon aus.


Wie möchten Sie beraten werden?

E-Mail Rechtsberatung
Ihr Fall

Telefonische Rechtsberatung
Wann möchten Sie angerufen werden?

Rechtsberatung in der Kanzlei
Wählen Sie bitte einen Standort


Gesamtbewertung

4,8

11593 Bewertungen

5
4
3
2
1

RAin Ordemann Tolle Beratung

RAin Obermann Eine tolle AnwältinBin super beraten

RA Pietsch Herr Pietsch ist ein sehr freundlicher, kompetenter Anwalt. Er hat mich hervorragend beraten.

RA Pietsch perfekt

RA Hetényi Berät im Auto per Freisprechanlage mit mehreren sich unterhaltenden Personen im Hintergrund und beantwortet zunächst mit persönlicher Meinung, die allerdings im Gegensatz zur danach geschilderten Rechtslage steht. Eine Konzentration (auch zeitlich) auf die eigentliche Fragestellung und ihre rechtliche Einordnung wäre zielführender und günstiger.

RAin Obermann Sehr kompetent, auf den Punkt, denkt aus Sicht des Fragestellers mit und schafft es, in schnellster Zeit präzise Auskunft zu geben.


Rechtsberatung auswählen

Rechtsanwälte für Strafrecht