Telefontermin für eine Beratung im Strafrecht vereinbaren
RA Pietsch: Straßenverkehrsdelikte
✓ Kurzfristige Terminvergabe,
✓ Rechtssichere Telefonberatung,
✓ Rechtsanwalt für Strafrecht.
Telefontermin buchen
Straßenverkehrsdelikte werden (da häufig fahrlässig) zumeist von eigentlich "unbescholtenen" Bürgern begangen, die sich dann recht unvorbereitet mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren konfrontiert sehen.
Die häufigsten strafrechtlich relevanten Verkehrsstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter betäubenden Substanzen (§ 316 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), aber auch in jüngerer Zeit immer häufiger auftretend verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB).
Leider ist beispielsweise nach einer geahndeten Trunkenheitsfahrt für die betroffenen Täter nicht einmal unbedingt die damit einhergehende Verurteilung zu einer (zumeist) Geldstrafe samt Nebenstrafe (Entziehung der Fahrerlaubnis) das größte Problem, sondern die Wiederlangung der Fahrerlaubnis.
Hierfür fordert die Straßenverkehrsbehörde ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bestmöglich beraten zu lassen, wenn man wegen eines Sraßenverkehrsdeliktes in Erscheinung getreten ist.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Strafrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.