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RAin Obermann: Opferrecht Nebenklage
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In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.
Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.
Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.
So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.
Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.
Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.
Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.
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Telefontermin Kompetenz gepaart mit Herzlichkeit, ich fühle mich ernst genommen, es wird seitens Frau Obermann glasklar kommuniziert. So eine Anwältin braucht man im Leben!
Telefonberatung Grundstücksrecht und Zivilrecht.Wie immer sehr gut.Fundiertes Wissen und sehr gute Beratung. Herzlichen Dank.
Telefontermin Frau Obermann ist eine Anwältin mit einem umfassenden Wissen.Sie ist freundlich und immer bereit einem jede Möglichkeit der Hilfe zu geben.Ich werde weiter mit ihr telefonieren und kann jedem empfehlen wenn er einen Rat braucht einen Termin bei Frau Obermann zu buchen.
Telefontermin Sehr gut
Telefontermin Einwandfrei!
Telefontermin Frau RA`in Obermann hat mich erneut ganz hervorragend beraten. Wenn man rechtlich nicht mehr weiter weiss, ist man bei ihr bestens aufgehoben! Langjährige Berufserfahrung, hohe fachliche Qualifikation, großes Engagement und eine sehr sympathische Persönlichkeit zeichnen Frau RA`in Obermann aus. Klare Weiterempfehlung und Ganz herzlichen Dank!