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Anwaltshotline für Strafrecht

Opferrecht Nebenklage: RAin Christa Luise Schillmann

In der forensischen Praxis hat das Opferrecht - völlig zu Recht - inzwischen eine größere Bedeutung erlangt.

Mittlerweile können Opfer von Straftaten (gerade Opfer von Gewalttaten und/oder Sexualdelikten) nicht nur Hilfe und Unterstützung bei etablierten Vereinigungen wie beispielsweise dem "Weißen Ring" erhalten.

Sogar die meisten Gerichte haben seit einiger Zeit speziell ausgebildete Sozialarbeiter, die ein Opfer vor, während und nach einem Hauptverhandlungstermin, in dem zumeist die Zeugeneinvernahme als Geschädigter erforderlich ist, psychologisch betreuen.

So kann ein Opfer nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen, sondern seine Rechte im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahren inzident in einem Strafprozess geltend machen.

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten hat der Gesetzgeber den Opfern durch die Nebenklage die Möglichkeit geschaffen, einem Strafprozess aktiv als Verfahrensbeteiligte beizutreten.

Unter welchen Voraussetzungen ein Opfer selbst oder auch Angehörige (etwa von Todesopfern oder Minderjährigen) einem Verfahren beitreten können, ist abschließend in § 395 StPO geregelt.

Unabhängig von einer geldwerten Wiedergutmachung wirkt sich die Möglichkeit, einem Täter noch mal "auf Augenhöhe" begegnen zu können, psychisch positiv auf die Bewältigung des Geschehenen aus.

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Meine Bewertungen

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Kanzlei-Termin Sehr nett und freundlichen, kann ich nur weiterempfehlen.

Hotline Beratung Sehr nett und hat mir gut geholfen.

Hotline Beratung Die Auskunft war sachgerecht und kompakt, wenn auch mit einem kleinen Vorbehalt. Das wurde aber auch so mitgeteilt. Vielen Dank.

Hotline Beratung Sehr gut und kompetente Beratung. Danke sehr. War das Geld wert

Hotline Beratung War leider nicht tief genug im Thema, um mich zu beraten. Hat das Gespräch kurz gehalten, um keine hohen Kosten entstehen zu lassen, was ich sehr fair fand.

Hotline Beratung Sehr gut



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