Strafrecht Ermittlungsverfahren - telefonische Rechtsberatung
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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Strafrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Strafrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
12048 Bewertungen
RA Hetényi Vielen Dank für die Beratung von soeben. Sie haben Licht ins Dunkel gebracht. Schön das sie zu später Stunde anwesend sind.
RAin Ordemann Super!
RA Pietsch Machte ein extrem kompetenten Eindruck, ich hoffe, dass alles so stimmt, wie er mir das gesagt hat und wenn das so ist, dann hat er mir sehr geholfen!!!!
RAin Ordemann Auf den Punkt
RA Hetényi Erste erfahrung mit Herrn Hetenyi muss ich ich sagen war gut. Trotz später stunde und feiertag hat er sich die zeit genommen und mich beraten.
RA Pietsch Ich danke Ihnen.Sie haben mir sehr geholfen.LG