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RAin Claudia C. Obermann

Ermittlungsverfahren / Strafrecht
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Als Rechtsanwältin für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.

Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.

Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.

Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.

Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.


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Telefontermin Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.

Telefontermin Ich schließe mich allen 5 Sternen an!

Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!

Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann ist wirklich sehr kompetent und menschlich großartig! Mein komplizierter Fall (Mischung aus Straf-, Schadensersatz- und Mietrecht) wurde sofort verstanden und alle Fragen wurden sofort präzise beantwortet. Ich werde Frau RAin Obermann definitiv weiterempfehlen und bei Bedarf wieder anschreiben/anrufen!

Telefontermin Immer wieder gerne. TOP !!!

Telefontermin schließe mich den ***** (i.W. fünf) Sternen an !


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