RA Marc Bangert
Betäubungsmittel Drogen BtMG / Strafrecht
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Als Rechtsanwalt für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.
Einen wichtigen Bereich im Strafrecht nimmt das Gebiet rund um das BtMG ein. Nicht ohne Grund gibt es für Betäubungsmitteldelikte ein eigenständiges Gesetz neben dem Strafgesetzbuch, nämlich das besagte Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Der reine Eigenkonsum ist dabei nicht unter Strafe gestellt, wohl aber der Besitz und der Handel mit Betäubungsmitteln.
Je nachdem, um welche Betäubungsmittel es sich handelt (etwa Opiate, Amphitamine oder andere), wird individuell bewertet, wann es sich noch um eine geringe Menge handelt, die für eine Vermutung des Eigenkonsums spricht und somit weniger hart bestraft wird.
Eine Besonderheit bietet auch das Institut "Therapie statt Strafe", das unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 BtMG angewendet werden kann.
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Telefonberatung Kompetente Auskunft, kurz und vollständig. Danke !
Telefonberatung Sehr gut
Telefonberatung War wohl Spam E-mail. Hat gemeint brauche mir keine Sorgen machen.
Telefonberatung Freundliche und kompetente Beratung
Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.
Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.