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E-Mail Beratung im Strafrecht

RAin Hieble-Fritz: Betäubungsmittel Drogen BtMG
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Einen wichtigen Bereich im Strafrecht nimmt das Gebiet rund um das BtMG ein. Nicht ohne Grund gibt es für Betäubungsmitteldelikte ein eigenständiges Gesetz neben dem Strafgesetzbuch, nämlich das besagte Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Der reine Eigenkonsum ist dabei nicht unter Strafe gestellt, wohl aber der Besitz und der Handel mit Betäubungsmitteln.

Je nachdem, um welche Betäubungsmittel es sich handelt (etwa Opiate, Amphitamine oder andere), wird individuell bewertet, wann es sich noch um eine geringe Menge handelt, die für eine Vermutung des Eigenkonsums spricht und somit weniger hart bestraft wird.

Eine Besonderheit bietet auch das Institut "Therapie statt Strafe", das unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 BtMG angewendet werden kann.

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Telefonberatung Sehr freundlich und kompetent !

Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.

Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!

Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.

Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe

Telefonberatung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.



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