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Einen wichtigen Bereich im Strafrecht nimmt das Gebiet rund um das BtMG ein. Nicht ohne Grund gibt es für Betäubungsmitteldelikte ein eigenständiges Gesetz neben dem Strafgesetzbuch, nämlich das besagte Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Der reine Eigenkonsum ist dabei nicht unter Strafe gestellt, wohl aber der Besitz und der Handel mit Betäubungsmitteln.

Je nachdem, um welche Betäubungsmittel es sich handelt (etwa Opiate, Amphitamine oder andere), wird individuell bewertet, wann es sich noch um eine geringe Menge handelt, die für eine Vermutung des Eigenkonsums spricht und somit weniger hart bestraft wird.

Eine Besonderheit bietet auch das Institut "Therapie statt Strafe", das unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 BtMG angewendet werden kann.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

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RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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