Betäubungsmittel Drogen BtMG Rechtsberatung
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Einen wichtigen Bereich im Strafrecht nimmt das Gebiet rund um das BtMG ein. Nicht ohne Grund gibt es für Betäubungsmitteldelikte ein eigenständiges Gesetz neben dem Strafgesetzbuch, nämlich das besagte Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Der reine Eigenkonsum ist dabei nicht unter Strafe gestellt, wohl aber der Besitz und der Handel mit Betäubungsmitteln.
Je nachdem, um welche Betäubungsmittel es sich handelt (etwa Opiate, Amphitamine oder andere), wird individuell bewertet, wann es sich noch um eine geringe Menge handelt, die für eine Vermutung des Eigenkonsums spricht und somit weniger hart bestraft wird.
Eine Besonderheit bietet auch das Institut "Therapie statt Strafe", das unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 BtMG angewendet werden kann.
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RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RA Adamek Besten Dank für die Beratung und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RAin Hellmann Sehr gut.
RAin Hellmann Gute Beratung, kommt schnell auf den Punkt
RA Hetényi Hat die Fragen beantworten können.
RA Syroth Kompetente und freundliche Beratung, alle Fragen wurden beantwortet. Würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen