Marc Bangert - Rechtsanwalt

E-Mail Beratung im Schwerbehindertenrecht

Rechtsanwalt Marc Bangert:
  • Direkte, rechtssichere Rechtsberatung
  • Zeitnahe, kostengünstige Bearbeitung
  • Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht
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Ein Antrag auf Schwerbehinderung, Streit um den Grad der Behinderung, Ablehnung durch das Versorgungsamt – viele Betroffene erleben Unsicherheit, Frust und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Wie kann ich mich wehren? Was sind meine Rechte? Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt unterstützen Sie diskret per E-Mail – individuell, verständlich und immer mit dem Ziel, Ihre Teilhabe zu sichern.

Fallbeispiel aus dem Alltag

Nach einem schweren Unfall erhält ein Mann nur einen GdB von 30, obwohl die Einschränkungen seinen Alltag massiv bestimmen. Der Widerspruch wird abgelehnt. Über die E-Mail-Beratung findet er Klarheit über weitere Schritte, Chancen auf Nachteilsausgleiche und konkrete Wege, das Verfahren weiterzuführen.

Was deckt das Schwerbehindertenrecht ab?

  • Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB) und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
  • Widerspruch gegen Ablehnungen oder zu niedrige Einstufungen
  • Durchsetzung von Nachteilsausgleichen (z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuererleichterungen)
  • Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Mobilität oder Barrierefreiheit

Typische Fehler im Verfahren

  1. Unvollständige oder ungenaue ärztliche Unterlagen einreichen
  2. Widerspruch zu spät oder ohne Begründung einlegen
  3. Die eigenen Ansprüche nicht konsequent verfolgen

Wie funktioniert die E-Mail-Beratung?

Sie schildern Ihre Situation schriftlich. Ein Anwalt mit Erfahrung im Schwerbehindertenrecht prüft realistisch die Aussichten und empfiehlt individuelle nächste Schritte – diskret, verbindlich und ohne Terminzwang. Erst nach einem Festpreis-Angebot entscheiden Sie, ob Sie das Mandat erteilen.

Wichtig zu wissen

Die Anerkennung eines GdB ist keine „Gnade“, sondern ein klar geregeltes Recht. Viele Anträge werden zunächst abgelehnt – oft helfen gezielte Nachbesserungen oder ein professioneller Widerspruch. Die Fristen hierfür sind kurz, schnelles Handeln lohnt sich.

Vorteile der E-Mail-Beratung

  • Diskrete, ortsunabhängige Unterstützung
  • Verständliche Antworten auch bei komplexen medizinisch-rechtlichen Fragen
  • Schnelle, verbindliche Einschätzung und individuelle Strategie

Jetzt Rechte sichern, Fristen einhalten

Sie sind nicht allein: Viele Betroffene scheitern am formalen Ablauf oder an unklaren Anforderungen. Mit einer individuellen E-Mail-Beratung gewinnen Sie Klarheit, Sicherheit und eine realistische Einschätzung – oft schon innerhalb weniger Stunden.

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Jeder mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Auch niedrigere Grade berechtigen in besonderen Fällen zu Nachteilsausgleichen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Sie stellen den Antrag beim Versorgungsamt, legen ärztliche Nachweise vor. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung ist ein Widerspruch möglich – oft mit guten Erfolgsaussichten.

Wie hilft die E-Mail-Rechtsberatung?

Sie schildern Ihr Anliegen, erhalten eine Ersteinschätzung und bei Bedarf ein Festpreis-Angebot – alles schriftlich, diskret und individuell.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

In der Regel innerhalb weniger Stunden bis spätestens zum nächsten Werktag.

Kostet die Beratung etwas?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Erst nach Annahme eines Festpreis-Angebots entstehen Kosten.

Wer sieht meine Angaben?

Nur die beratenden Rechtsanwälte. Ihre Angaben bleiben absolut vertraulich.

Kann ich anonym bleiben?

Ja, für die erste Anfrage ist keine vollständige Identifikation notwendig. Für die spätere Vertretung wird ein Mindestmaß an Angaben benötigt.

Was sind Nachteilsausgleiche?

Rechte und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung, z. B. Zusatzurlaub, Steuervergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz.



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