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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.

Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.

Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.


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RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

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RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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