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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.

Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.

Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.


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RA Syroth Sehr hilfreich.

RA Pietsch Perfekte Beratung.

RA Adamek Super lieber und geduldiger Anwalt ! Immer wieder gerne

RA Adamek wie immer,super Beratung,Herr Adamekpoolbau2000@t-online.de

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