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Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine obligatorische Einrichtung.

Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine garantierte Leistungsgewährung im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, aber auch Mutterschaft haben.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber der jeweils Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes getragen.

Jeder Sozialversicherte muss daher einen sogenannten Sozialversicherungsausweis erhalten.

Der Sozialversicherungsausweis wird von der jeweiligen Rentenversicherung ausgestellt.


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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein

RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.

RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.

RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank

RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!


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