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Der Reisevertrag ist in rechtlicher Hinsicht meist kein Einzelvertrag, sondern insbesondere bei Buchung einer sogenannten Pauschalreise ein Zusammenschluss mehrerer Einzelverträge. Diese Einzelverträge sind sodann der Beförderungsvertrag, um zum Urlaubsziel zu gelangen und der Hotel- oder Apartmentvertrag in der Regel mit einem Vertrag über Verpflegung mit Zusatzleistungen wie etwa Ausflügen oder besonderen sonstigen Dienstleistungen. Vertragspartner ist zumeist aber nur der Veranstalter selbst, der unter Umständen für Nicht-Oder Schlechtleistung seiner Drittvertragspartner haften muss. Bekanntlich versuchen viele Reiseveranstalter bei Auftritt etwaiger Mängel, diese auf die jeweiligen Kooperationspartner abzuwälzen. Maßgeblich für den Verbraucher ist aber der Vertrag mit dem Veranstalter, der im Einzelfall im Innenverhältnis seine (von ihm ausgewählten) Partnerunternehmen in Regress nehmen muss.


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