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Bei Abschluss eines (Pauschal-) Reisevertrages werden dem Verbraucher praktisch immer auch zusätzliche Versicherungen angeboten. Hierbei sind vor allem die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung zu nennen. Diese sind natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Reiserücktrittsversicherung kann aber unter Umständen eine finanzielle Schadensbegrenzung im Falle eines tatsächlich unerwartet unmöglichen Reiseantritts bescheren. Ebenso kann eine Reisegepäckversicherung nützlich sein, nämlich dann, wenn teure Kleidung oder die hochwertige Sportausrüstung beschädigt wird oder vielleicht sogar verloren geht. Bei Flugreisen ist der Maximalschadensersatz, den eine Airline bei Schaden oder Verlust leisten muss, pauschal gedeckelt. Dieser Pauschbetrag beträgt nach dem sogenannten Montrealer Abkommen (zur Vereinheitlichung von Fluggastrechten) von 1999 nicht einmal 1.500 Euro höchstens.


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RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.

RAin Obermann Sehr zufrieden

RA Pietsch Absolut Top. Ich war auf dem falschen Dampfer. Und dann schreitet dieser Anwalt direkt ein und erklärt einem die Rechtslage sofort. Und wenn man dann Papier und Stift hat, dann kann man auch einiges mitschreiben um im Nachgang gut gerüstet zu sein. Danke und weiter so :-)

RAin Obermann Habe Frau Rechtsanwältin Obermann nun schon zum 2. Mal um Rat gefragt und bin erneut sehr zufrieden, ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.


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