Praxisfall
Ein Käufer erwirbt ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson. Kurz darauf fällt der Motor aus. Der Käufer fordert Reparaturkosten vom Verkäufer. Dieser verweist auf den Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag. Das Zivilrecht – hier konkret das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB – regelt, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht.
Das Zivilrecht ist das Recht der Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es regelt Verträge, Eigentum, Schadensersatz, Familien- und Erbrecht. Die zentrale Rechtsquelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Anders als das öffentliche Recht betrifft das Zivilrecht nicht das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, sondern das zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten.
Wichtig zu wissen
Das Zivilrecht unterteilt sich in Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Grundprinzipien sind die Privatautonomie (freie Gestaltung von Rechtsverhältnissen) und der Grundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Einschränkungen gelten nur, wenn Vereinbarungen gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
Typische Anwendungsbereiche des Zivilrechts:
- Vertragsrecht (Kauf, Miete, Werkvertrag)
- Schadensersatzrecht
- Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Pfandrecht)
- Familienrecht (Ehe, Scheidung, Unterhalt)
- Erbrecht (Testament, Erbfolge)
Häufige Irrtümer
- „Mündliche Verträge sind ungültig.“ – Sie sind wirksam, wenn keine besondere Form vorgeschrieben ist.
- „Eigentum und Besitz sind dasselbe.“ – Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, Eigentum das rechtliche Herrschaftsrecht.
- „Ohne Vertrag gibt es keine Rechte.“ – Gesetzliche Ansprüche können auch ohne Vertrag bestehen (z. B. ungerechtfertigte Bereicherung).
Zivilrechtliche Ansprüche werden im Streitfall vor den Zivilgerichten durchgesetzt. Die Beweislast liegt in der Regel beim Anspruchsteller. Viele zivilrechtliche Vorschriften sind dispositiv – die Parteien können abweichende Regelungen vereinbaren. Andere, etwa im Miet- oder Verbraucherschutzrecht, sind zwingend und können nicht zum Nachteil einer Partei abgeändert werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Zivilrecht
Was ist der Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht?
Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, Zivilrecht das zwischen Privatpersonen.
Wann brauche ich im Zivilrecht einen Anwalt?
Vor Landgerichten ist er Pflicht, in komplexen oder streitigen Fällen generell empfehlenswert.
Wie setze ich meine zivilrechtlichen Ansprüche durch?
Durch Verhandlungen, Mahnverfahren oder Klage vor dem zuständigen Gericht.
Kann man im Zivilrecht Fristen verlängern?
Ja, teilweise im gegenseitigen Einvernehmen oder auf Antrag beim Gericht.
Gibt es im Zivilrecht Verjährungsfristen?
Ja, regelmäßig drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis (§§ 195, 199 BGB), bei bestimmten Ansprüchen länger.
Gilt Zivilrecht auch international?
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten greifen Kollisionsnormen und internationale Abkommen.
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