Wettbewerbsrecht

Fairer Markt – Regeln für den wirtschaftlichen Wettbewerb

Praxisfall

Ein Onlinehändler wirbt mit „Versandkostenfrei für alle Bestellungen“. Tatsächlich werden die Versandkosten in den Produktpreis eingerechnet, ohne dies kenntlich zu machen. Ein Konkurrent mahnt den Händler wegen irreführender Werbung ab. Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – es schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

Das Wettbewerbsrecht umfasst Regeln, die fairen Wettbewerb sichern sollen. Es verbindet Elemente des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Zentrale Ziele sind der Schutz vor unlauteren Praktiken, die Wahrung der Markttransparenz und die Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Neben dem UWG spielen auch Spezialgesetze wie das Markengesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Rolle.

Wichtig zu wissen

Unlautere Handlungen sind z. B. irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden, Nachahmung geschützter Produkte oder die Verbreitung falscher Tatsachen über Wettbewerber. Wettbewerbsverstöße können von Konkurrenten, Verbraucherverbänden oder Industrie- und Handelskammern verfolgt werden – oft per Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

Typische Anwendungsbereiche des Wettbewerbsrechts:

  • Irreführende oder vergleichende Werbung
  • Verstöße gegen Preisangabenverordnung
  • Nachahmung von Produkten oder Designs
  • Geheimnisverrat und Abwerbung
  • Verkauf unter Einstandspreis

Häufige Irrtümer

  • „Kleine Unternehmen können nicht belangt werden.“ – Das Wettbewerbsrecht gilt für alle Marktteilnehmer.
  • „Eine Abmahnung ist nur ein Warnschreiben.“ – Sie kann erhebliche Kosten und rechtliche Verpflichtungen auslösen.
  • „Vergleichende Werbung ist verboten.“ – Sie ist erlaubt, solange sie objektiv und nicht herabsetzend ist.

Verfahren im Wettbewerbsrecht sind oft eilbedürftig – Unterlassungsansprüche können per einstweiliger Verfügung innerhalb weniger Tage durchgesetzt werden. Neben Unterlassung kann auch Schadensersatz verlangt werden. Im internationalen Geschäft sind zudem EU-Vorschriften und internationale Abkommen zu beachten.

FAQ – Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht

Was ist unlautere Werbung?

Jede geschäftliche Handlung, die geeignet ist, Verbraucher oder Mitbewerber zu täuschen, z. B. durch falsche Angaben.

Wer darf eine Abmahnung aussprechen?

Mitbewerber, qualifizierte Verbraucherverbände oder Industrie- und Handelskammern.

Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Ja, sonst droht eine einstweilige Verfügung mit weiteren Kosten.

Kann ich mich gegen unlauteren Wettbewerb wehren?

Ja, durch Abmahnung, Unterlassungsklage und ggf. Schadensersatzforderung.

Gibt es Fristen im Wettbewerbsrecht?

Ja, Ansprüche sollten zeitnah geltend gemacht werden, da Gerichte bei langen Verzögerungen Eilanträge ablehnen.

Was kostet ein Wettbewerbsverfahren?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der oft hoch angesetzt wird.

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