Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht – Rechte und Pflichten bei der Erstellung eines Werkes

Das Werkvertragsrecht regelt die vertragliche Beziehung zwischen Besteller und Unternehmer, wenn ein bestimmtes Werk – also ein individueller Erfolg – hergestellt werden soll. Dazu gehören Bauleistungen, Reparaturen oder auch die Erstellung von Software.

Fallbeispiel: Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerksbetrieb mit der Sanierung seines Badezimmers. Nach der Abnahme treten erhebliche Mängel auf. Nach § 633 BGB (Sach- und Rechtsmängel – laienverständlich: der Unternehmer muss ein mangelfreies Werk liefern) kann der Besteller Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz verlangen.

Zentrale Inhalte des Werkvertragsrechts:

  • Vertragsschluss: Vereinbarung über die Herstellung eines konkreten Erfolgs.
  • Abnahme: Zeitpunkt, ab dem die Vergütung fällig wird und die Beweislast sich ändert.
  • Mängelrechte: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz.
  • Vergütung: Festpreis, Einheitspreis oder Stundenlohn.
  • Kündigung: Aus wichtigem Grund oder frei durch den Besteller.

Wichtig zu wissen:

  • Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.
  • Die Abnahme ist ein entscheidender rechtlicher Schritt – danach beginnt die Gewährleistungsfrist.
  • Gewährleistungsfristen betragen in der Regel 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre.
  • Kündigt der Besteller frei, muss er den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen.

Das Werkvertragsrecht legt besonderen Wert auf die Abnahme, weil hier die Gefahrtragung und die Vergütungspflicht endgültig übergehen. Ohne klare vertragliche Regelungen kann es schnell zu Streit kommen.

Typische Fehler & Häufige Irrtümer

  • Keine schriftliche Vereinbarung: Erschwert die Beweisführung.
  • Abnahme ohne Prüfung: Mängelrechte können verloren gehen.
  • Fristen zur Mängelbeseitigung nicht gesetzt: Verhindert rechtliche Schritte.
  • Vergütung unklar geregelt: Führt zu Nachforderungen.

Die Rechtsprechung – insbesondere des Bundesgerichtshofs – zeigt, dass sorgfältige Vertragsgestaltung und dokumentierte Abnahmen entscheidend sind, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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Was ist ein Werk im rechtlichen Sinn?

Ein individueller, vereinbarter Erfolg, z. B. Bauleistung, Reparatur, Softwareentwicklung.

Wann ist die Vergütung fällig?

In der Regel nach Abnahme des Werkes.

Welche Rechte habe ich bei Mängeln?

Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz – abhängig vom Einzelfall.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

2 Jahre bei beweglichen Sachen, 5 Jahre bei Bauwerken.

Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?

Ja, aber bei freier Kündigung ist die vereinbarte Vergütung (abzüglich ersparter Kosten) zu zahlen.

Was ist eine Abnahme?

Die Erklärung des Bestellers, das Werk als vertragsgemäß anzuerkennen – mit erheblichen Rechtsfolgen.

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