Praxisfall
Ein Fußgänger wird bei einem Verkehrsunfall von einem abbiegenden Pkw erfasst und erleidet einen Oberschenkelbruch. Neben den Behandlungskosten fordert er Schmerzensgeld. Das Gericht spricht ihm 12.000 € zu, da der Heilungsprozess langwierig war und bleibende Bewegungseinschränkungen bestehen. Grundlage ist § 253 Abs. 2 BGB – danach kann wegen einer Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung eine angemessene Geldentschädigung verlangt werden.
Das Schmerzensgeldrecht ist Teil des Schadensersatzrechts und dient dem Ausgleich immaterieller Schäden – also von Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen, die nicht in Geld messbar sind. Es hat eine doppelte Funktion: den Ausgleich für erlittenes Leid und die Genugtuung gegenüber dem Schädiger.
Wichtig zu wissen
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Dauer der Beeinträchtigung, den Umständen des Einzelfalls und der wirtschaftlichen Lage der Beteiligten. Es gibt keine starren Tabellen, aber Gerichte orientieren sich an früheren Urteilen (Schmerzensgeldtabellen) für vergleichbare Fälle.
Typische Konstellationen für Schmerzensgeldansprüche sind:
- Verkehrsunfälle
- Ärztliche Behandlungsfehler
- Körperverletzungen durch Straftaten
- Arbeits- oder Sportunfälle
- Schäden durch fehlerhafte Produkte
Häufige Irrtümer
- „Es gibt feste Sätze für jede Verletzung.“ – Die Beträge sind immer individuell zu bemessen.
- „Kleine Verletzungen sind nicht entschädigungsfähig.“ – Auch kurze, aber intensive Schmerzen können zu einem Anspruch führen.
- „Nur körperliche Verletzungen zählen.“ – Auch psychische Beeinträchtigungen können entschädigt werden, wenn sie ärztlich nachweisbar sind.
Gerichte prüfen stets, ob ein Verschulden des Schädigers vorliegt und ob ein direkter Zusammenhang zwischen Handlung und Verletzung besteht. Auch ein Mitverschulden des Geschädigten (§ 254 BGB) kann die Höhe mindern. Bei schwersten Verletzungen kann das Schmerzensgeld in den sechsstelligen Bereich gehen.
FAQ – Häufige Fragen zum Schmerzensgeldrecht
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Sie orientiert sich an Art, Schwere und Dauer der Verletzung, dem Heilungsverlauf und vergleichbaren Gerichtsurteilen.
Kann ich für seelische Schäden Schmerzensgeld verlangen?
Ja, wenn die psychische Beeinträchtigung ärztlich diagnostiziert ist und durch das schädigende Ereignis verursacht wurde.
Gibt es eine Verjährung?
In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren (§ 195, § 199 BGB).
Spielt das Einkommen des Schädigers eine Rolle?
Ja, es kann im Rahmen der Genugtuungsfunktion berücksichtigt werden, ist aber nicht allein entscheidend.
Muss ich Schmerzen beweisen?
Sie müssen die Verletzung und ihre Folgen nachweisen, etwa durch Arztberichte, Gutachten oder Zeugenaussagen.
Von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen – vertraulich und ohne Risiko anfragen.