Patentrecht

Ideen schützen und Innovationen sichern

Das Patentrecht schützt technische Erfindungen vor unbefugter Nutzung. Wer ein Patent erhält, hat für eine bestimmte Zeit das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung herzustellen, zu nutzen oder zu verkaufen. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und den Erfinder für seine Leistung zu belohnen.

Fallbeispiel

Ein Ingenieur entwickelte ein neuartiges Filtersystem für Trinkwasser. Noch bevor er ein Patent anmeldete, stellte er seine Erfindung auf einer Fachmesse vor. Ein Wettbewerber brachte wenige Monate später ein nahezu identisches Produkt auf den Markt. Da keine Patentanmeldung erfolgt war, konnte der Ingenieur die Nutzung nicht verbieten und erlitt erhebliche wirtschaftliche Verluste.

Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz (PatG). Nach § 1 PatG werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Vereinfacht heißt das: Die Erfindung darf bisher nicht öffentlich bekannt gewesen sein, muss sich klar vom Stand der Technik abheben und praktisch nutzbar sein.

  • Recherche zum Stand der Technik
  • Ausarbeitung der Patentanmeldung
  • Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Prüfungsverfahren und Erteilung

Wichtig zu wissen

Eine Veröffentlichung der Erfindung vor der Anmeldung kann die Neuheit zerstören – und damit den Patentschutz unmöglich machen. Daher sollte die Anmeldung vor jeder Präsentation erfolgen.

Das Patentrecht dient nicht nur dem Schutz vor Nachahmern, sondern kann auch strategisch eingesetzt werden – etwa um Lizenzeinnahmen zu erzielen oder den Unternehmenswert zu steigern. Verstöße gegen ein Patent können zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und im Extremfall zu Vernichtungsansprüchen führen.

Typische Fehler

  • Zu späte oder gar keine Patentanmeldung
  • Unvollständige oder unklare Beschreibung der Erfindung
  • Verwechslung von Patent, Gebrauchsmuster und Marke

Unsere Rechtsanwälte begleiten von der ersten Idee bis zur Durchsetzung des Patents – mit Erfahrung in technischen und juristischen Details.

FAQ zum Patentrecht

Wie lange gilt ein Patent?

In Deutschland beträgt die maximale Schutzdauer 20 Jahre ab Anmeldetag, vorausgesetzt die Jahresgebühren werden gezahlt.

Was kostet eine Patentanmeldung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Anmeldung und eventuellen Beratungsleistungen ab. Für die reine Anmeldung beim DPMA fallen Grundgebühren an.

Kann ich meine Erfindung auch international schützen?

Ja, über das Europäische Patentamt oder internationale Anmeldungen nach dem PCT-Verfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster bietet ebenfalls technischen Schutz, wird aber ohne Prüfung erteilt und hat eine kürzere Schutzdauer (maximal 10 Jahre).

Wie kann ich gegen eine Patentverletzung vorgehen?

Durch Abmahnung, Unterlassungsklage und ggf. Schadensersatzforderungen. Hier ist oft schnelles Handeln entscheidend.

Von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen – vertraulich und ohne Risiko anfragen.

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