Opferhilfe

Unterstützung für Opfer von Straftaten

Opferhilfe bedeutet, Menschen zu unterstützen, die durch eine Straftat körperlich, seelisch oder materiell geschädigt wurden. Sie umfasst rechtliche Beratung, psychologische Betreuung und oft auch finanzielle Leistungen, um die Folgen der Tat abzumildern. Ziel ist, Betroffenen Sicherheit, Orientierung und konkrete Hilfen zu geben.

Fallbeispiel

Eine junge Frau wurde Opfer eines Raubüberfalls. Neben dem materiellen Schaden litt sie unter starken Angstzuständen. Über eine Opferberatungsstelle erhielt sie zunächst psychologische Unterstützung. Ein Anwalt beantragte für sie Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), die ihr eine Therapie und einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfälle ermöglichten.

Rechtliche Grundlage für Entschädigungsleistungen ist das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Nach § 1 OEG haben Personen, die durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden, Anspruch auf Versorgung. Vereinfacht: Wer Opfer einer solchen Tat wird, kann staatliche Hilfe beanspruchen – unabhängig davon, ob der Täter gefasst wird.

  • Anspruchsanmeldung bei der zuständigen Versorgungsbehörde
  • Erforderliche Unterlagen (z. B. ärztliche Atteste, Polizeiberichte)
  • Zusätzliche Hilfen durch Opferberatungsstellen

Wichtig zu wissen

Die Antragsfrist im OEG wurde abgeschafft – ein Antrag ist grundsätzlich jederzeit möglich. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

Opferhilfe kann auch Prozessbegleitung beinhalten: Opferanwälte vertreten die Interessen der Geschädigten im Strafverfahren, stellen Anträge und unterstützen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Neben staatlichen Stellen engagieren sich viele gemeinnützige Organisationen, die Beratung und Begleitung anbieten.

Häufige Irrtümer

  • „Ohne Verurteilung des Täters gibt es keine Entschädigung“ – das OEG ist unabhängig vom Strafverfahren
  • „Nur schwere Verletzungen werden anerkannt“ – auch psychische Folgeschäden sind berücksichtigungsfähig
  • „Die Polizei informiert automatisch über alle Ansprüche“ – Eigeninitiative ist oft nötig

Unsere Rechtsanwälte begleiten Opfer vom ersten Beratungsgespräch bis zur Durchsetzung ihrer Ansprüche – einfühlsam und mit Erfahrung im Opferschutz.

FAQ zur Opferhilfe

Wer kann Opferhilfe in Anspruch nehmen?

Alle Personen, die durch eine Straftat geschädigt wurden – unabhängig von Alter oder Herkunft.

Welche Leistungen bietet das Opferentschädigungsgesetz?

Es gewährt medizinische Versorgung, Rentenleistungen, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und weitere Unterstützungen.

Kostet die Opferhilfe etwas?

Die staatliche Opferhilfe ist kostenfrei. Für anwaltliche Unterstützung können ggf. Kosten entstehen, die oft übernommen werden.

Wie finde ich eine Opferberatungsstelle?

Es gibt bundesweit Anlaufstellen, oft in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden oder Opferhilfevereinen.

Muss ich Anzeige erstatten?

Für OEG-Leistungen ist in der Regel keine Strafanzeige zwingend erforderlich, kann aber die Beweislage verbessern.

Von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen – vertraulich und ohne Risiko anfragen.

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