Das Mietrecht regelt die Nutzung von Wohn- und Gewerberäumen, legt Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien fest und schützt besonders Mieter vor ungerechtfertigten Kündigungen oder überhöhten Mieten.
Fallbeispiel: Ein Vermieter kündigt einem Mieter wegen Eigenbedarfs (§ 573 BGB: Kündigung nur bei berechtigtem Interesse – laienverständlich: Vermieter darf nur mit bestimmten Gründen kündigen). Da der Eigenbedarf vorgeschoben war, erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam.
Zentrale Inhalte des Mietrechts:
- Kündigungsgründe und -fristen: Gesetzlich festgelegt, je nach Mietdauer.
- Mieterhöhung: Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete.
- Betriebskosten: Nur vereinbarte und umlagefähige Kosten.
- Schönheitsreparaturen: Wirksamkeit der Klauseln prüfen.
- Mietminderung: Bei Mängeln wie Schimmel oder Heizungsausfall.
Wichtig zu wissen:
- Mündliche Zusagen sind schwer beweisbar – schriftlich fixieren.
- Mietmängel sofort schriftlich melden.
- Kündigungsschutz ist im Wohnraummietrecht besonders stark.
- Staffel- oder Indexmiete muss klar geregelt sein.
Mietrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt. Selbst kleine Formfehler können Kündigungen oder Erhöhungen unwirksam machen.
Typische Fehler & Häufige Irrtümer
- Kündigung ohne Grund: Im Wohnraummietrecht unzulässig.
- Schönheitsreparaturen falsch geregelt: Klauseln oft unwirksam.
- Mängel nicht gemeldet: Verliert Minderungsrechte.
- Betriebskostenpauschale mit falschen Posten: Kann zurückgefordert werden.
Die Rechtsprechung – z. B. BGH-Urteile zu Schönheitsreparaturen – zeigt, dass Mieterrechte oft gestärkt werden. Vermieter sollten Verträge juristisch prüfen lassen.
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Wann darf der Vermieter kündigen?
Nur bei berechtigtem Interesse wie Eigenbedarf, Pflichtverletzungen oder wirtschaftlicher Verwertung.
Wie hoch darf die Miete steigen?
Max. 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15 %), nie über ortsübliche Vergleichsmiete.
Was ist eine Mietminderung?
Reduzierung der Miete bei erheblichen Mängeln, anteilig zur Beeinträchtigung.
Muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Nur, wenn wirksam im Vertrag vereinbart und keine starre Frist vorliegt.
Was zählt zu Betriebskosten?
Nur im Gesetz oder Mietvertrag genannte umlagefähige Kosten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Für Mieter 3 Monate, für Vermieter je nach Mietdauer bis zu 9 Monate.