Eine Familie bestellt online eine Waschmaschine. Nach drei Monaten bricht die Trommelhalterung. Der Händler bietet einen Gutschein an, verweigert aber die Reparatur. Hier greifen kaufrechtliche Mängelrechte – klar geregelt, aber oft missverstanden.
Das Kaufrecht bestimmt, welche Ansprüche Käuferinnen und Käufer bei Mängeln haben. Entscheidend sind Beschaffenheit, vereinbarte Eigenschaften und Eignung der Sache. Seit der Reform gilt: Ein Sachmangel liegt vor, wenn objektive und subjektive Anforderungen verfehlt werden. Wichtig sind Belege, Fristen und eine strukturierte Kommunikation.
Wichtig zu wissen
Bei Verbrauchsgüterkäufen bestehen besondere Schutzregeln: In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr, § 477 BGB – laienverständlich: Fehler kurz nach Kauf gehen zunächst zulasten des Händlers). Zuerst ist Nacherfüllung zu verlangen – Reparatur oder Ersatzlieferung (§ 439 BGB).
Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt prüfen Gewährleistungsrechte, formulieren Mängelrügen, überwachen Fristen und setzen Ansprüche durch – bis hin zu Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Bei Onlinekäufen spielen Widerruf, Lieferverzug und Rückabwicklung eine Rolle. Bei Gebrauchtware zählen Beschaffenheitsvereinbarungen; bei digitalen Produkten Aktualisierungspflichten.
Häufige Irrtümer
- „Immer Gutschein statt Reparatur.“ – Nein, Vorrang hat Nacherfüllung.
- „Gewährleistung endet mit Garantie.“ – Gewährleistung ist gesetzlich und unabhängig von Herstellergarantien.
- „Gebraucht heißt ohne Rechte.“ – Rechte bestehen, nur ggf. verkürzt oder anders vereinbart.
- „Rücktritt sofort möglich.“ – Erst Nacherfüllung, dann weitere Rechte.
- Mängelrüge und Fristsetzung rechtssicher formulieren
- Dokumentation und Beweissicherung organisieren
- Durchsetzung von Minderung, Rücktritt, Schadensersatz
- Besonderheiten bei Online‑ und Auslandsbestellungen klären
Gesetzliche Anker: Kaufvertragspflichten (§ 433 BGB – laienverständlich: Ware mangelfrei liefern, Preis zahlen). Sachmangelbegriff und Käuferrechte sind in §§ 434, 437 BGB geregelt – mit Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz als Stufenmodell. Bei Verbrauchern gelten zusätzliche Schutzvorschriften (§ 475 BGB).
Wie rüge ich richtig?
Fehler genau beschreiben, Belege beifügen, angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, rechtliche Konsequenzen ankündigen.
Kann ich sofort vom Vertrag zurücktreten?
Erst Nacherfüllung verlangen. Rücktritt oder Minderung kommen bei Fehlschlag, Verweigerung oder Unzumutbarkeit in Betracht.
Was ist mit digitalen Produkten?
Es bestehen Update‑ und Kompatibilitätspflichten. Mängelrechte greifen auch bei Software und In‑App‑Käufen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Regelmäßig zwei Jahre ab Lieferung, bei gebrauchten Sachen ggf. verkürzt – vertragliche Details prüfen.
Hilft eine Garantie?
Ja, zusätzlich. Ihre Bedingungen bestimmen den Umfang; sie ersetzt nicht die gesetzlichen Rechte.
Noch heute rechtliche Einschätzung sichern – damit berechtigte Ansprüche nicht im Alltag untergehen.