Insolvenzrecht

Wege aus der finanziellen Krise – Chancen im Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die geordnete Abwicklung oder Sanierung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Es dient dem Schutz der Gläubiger und eröffnet Schuldnern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Das Verfahren kann Unternehmen sanieren, Vermögen gerecht verteilen und Restschuldbefreiung ermöglichen.

Fallbeispiel: Ein mittelständischer Bauunternehmer gerät durch Zahlungsausfälle mehrerer Kunden in Liquiditätsprobleme. Trotz Mahnungen reichen die Mittel nicht aus, um fällige Rechnungen zu begleichen. Der Geschäftsführer beantragt rechtzeitig Insolvenz (§ 15a InsO: Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen – laienverständlich: Wer zu spät beantragt, riskiert persönliche Haftung). Das Gericht setzt einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der den Betrieb teilweise weiterführt und mit Gläubigern einen Insolvenzplan aushandelt. Das Unternehmen kann fortbestehen.

Zentrale Punkte des Insolvenzrechts:

  • Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung.
  • Verfahrensarten: Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren.
  • Restschuldbefreiung: Bei Privatpersonen nach 3 Jahren möglich (§ 300 InsO).
  • Gläubigergleichbehandlung: Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.

Wichtig zu wissen:

  • Rechtzeitiger Antrag verhindert Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
  • In der Insolvenz sind Vollstreckungen einzelner Gläubiger unzulässig.
  • Eigenverwaltung erlaubt Schuldnern, unter Aufsicht selbst zu sanieren.
  • Gläubiger können über Insolvenzplan mitbestimmen.

Das Insolvenzrecht ist kein reines Abwicklungsrecht. Es eröffnet Sanierungschancen und kann Unternehmen retten. Bei Privatpersonen ermöglicht es den Neustart ohne Altlasten.

Typische Fehler & Häufige Irrtümer

  • Zu spät beantragt: Führt zu Haftung und Strafbarkeit (§ 15a InsO).
  • Vermögen verschoben: Anfechtbar und strafbar.
  • Eigenverwaltung ohne Konzept: Meist erfolglos.
  • Insolvenz als Scheitern sehen: Oft ist sie ein strategisches Sanierungsinstrument.

Die Rechtsprechung – etwa BGH-Urteile zu Insolvenzanfechtungen – betont die strenge Kontrolle über Vermögensverschiebungen vor Verfahrenseröffnung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend.

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Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 15a InsO).

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Plan zur Sanierung oder geordneten Abwicklung, dem Gläubiger zustimmen müssen.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Regelmäßig 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung (§ 300 InsO), wenn Kosten und Mindestquote gezahlt werden.

Dürfen Gläubiger in der Insolvenz pfänden?

Nein, Einzelvollstreckungen sind unzulässig. Forderungen werden nur im Verfahren angemeldet.

Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz?

Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen, Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit.

Was bedeutet Eigenverwaltung?

Der Schuldner führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst fort.

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