Das Inkassorecht regelt, wie offene Forderungen außergerichtlich und gerichtlich eingezogen werden dürfen. Für Gläubiger ist es ein wichtiges Werkzeug, um Außenstände einzutreiben, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Gleichzeitig schützt es Schuldner vor unzulässigen Methoden.
Fallbeispiel: Ein Onlinehändler hatte mehrere Kunden, die ihre Bestellungen nicht bezahlten. Anstatt sofort zu klagen, beauftragte er einen Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug nach den Regeln des Inkassorechts. Nach einer rechtssicheren Mahnung mit klarer Frist zahlten 80 % der Schuldner, die restlichen Forderungen wurden per Mahnbescheid weiterverfolgt.
Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und in den Vorschriften zu Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO). Diese legen fest, wer Inkassodienstleistungen erbringen darf und wie der Ablauf rechtlich korrekt gestaltet sein muss.
Wichtig zu wissen
Inkassounternehmen und Rechtsanwälte müssen sich an klare Grenzen halten. Unzulässiger Druck, falsche Drohungen oder Gebühren, die über das gesetzlich Erlaubte hinausgehen, sind nicht erlaubt. Verstöße können geahndet werden und im schlimmsten Fall zum Verlust der Inkassolizenz führen.
- Außergerichtliche Mahnschreiben müssen klar und nachvollziehbar sein.
- Kosten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen erhoben werden.
- Das gerichtliche Mahnverfahren ist standardisiert und schnell einzuleiten.
Häufige Irrtümer im Inkassorecht
- Inkassobüros hätten mehr Rechte als Anwälte – tatsächlich ist oft das Gegenteil der Fall.
- Schuldner müssten jede Gebühr akzeptieren – nur notwendige und angemessene Kosten sind erstattungsfähig.
- Ein Mahnbescheid bedeutet automatisch eine Zwangsvollstreckung – er ist zunächst nur die Feststellung des Anspruchs.
Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt kennen die rechtlichen Spielräume und stellen sicher, dass Forderungen effektiv und ohne Gesetzesverstöße durchgesetzt werden. Dies bewahrt Gläubiger vor Kostenfallen und wahrt die Rechte der Schuldner.
Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Forderungseinzug?
Inkasso bezeichnet den Einzug offener Forderungen, oft durch Inkassounternehmen, während der Forderungseinzug auch direkt durch Rechtsanwälte erfolgen kann.
Muss ich ein Inkassobüro einschalten?
Nein, Sie können auch direkt einen Anwalt beauftragen, der umfassendere rechtliche Möglichkeiten hat.
Darf ein Inkassounternehmen meine Daten speichern?
Ja, aber nur im Rahmen der DSGVO und solange dies zur Forderungsbearbeitung erforderlich ist.
Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein?
Sie dürfen nicht höher sein als die gesetzlichen Anwaltsgebühren für eine vergleichbare Tätigkeit.
Kann ich unberechtigte Inkassoforderungen abwehren?
Ja, hier ist schnelles Handeln wichtig. Ein Anwalt kann unberechtigte Forderungen zurückweisen und unzulässige Kosten streichen.