Grundstücksrecht

Eigentum an Grund und Boden sicher regeln

Das Grundstücksrecht umfasst alle Vorschriften zu Erwerb, Nutzung und Belastung von Grundstücken. Es ist ein Kernbereich des Zivilrechts und oft entscheidend bei Kauf, Erbschaft oder Bebauung.

Fallbeispiel: Zwei Nachbarn stritten über die exakte Grenze ihrer Grundstücke. Ein Rechtsanwalt veranlasste eine Grenzfeststellung und trug das Ergebnis ins Grundbuch ein. So konnten weitere Konflikte vermieden werden.

Die zentrale Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 873 ff. BGB), das regelt, wie Eigentum an Grundstücken übertragen wird – etwa durch notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.

Wichtig zu wissen

Ohne Grundbucheintrag kein Eigentum – selbst ein unterschriebener Kaufvertrag reicht nicht aus. Erst die Eintragung macht Sie rechtlich zum Eigentümer.

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken
  • Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte
  • Hypotheken und Grundschulden

Häufige Irrtümer im Grundstücksrecht

  • „Das Stück Land gehört mir, weil ich es schon immer genutzt habe.“ – Ohne Eintrag kein Eigentumsrecht.
  • „Eine mündliche Zusage reicht.“ – Grundstücksgeschäfte müssen notariell beurkundet werden.
  • „Das Grundbuch ist immer fehlerfrei.“ – Auch hier können veraltete oder falsche Eintragungen vorkommen.

Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt prüfen Kaufverträge, begleiten Grundbucheintragungen und lösen Konflikte über Rechte an Grund und Boden.

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen.

Wie wird man Eigentümer?

Durch notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung im Grundbuch.

Kann ich eine Hypothek löschen lassen?

Ja, sobald die gesicherte Forderung vollständig getilgt ist.

Wie kann ich Grenzstreitigkeiten lösen?

Durch Vermessung, Grenzfeststellung und gegebenenfalls gerichtliche Klärung.

Ist eine Vormerkung im Grundbuch wichtig?

Ja, sie sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung.

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