Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation, Rechte und Pflichten von Personen- und Kapitalgesellschaften. Es schafft den rechtlichen Rahmen für gemeinschaftlich betriebene Unternehmen und sorgt für klare Strukturen zwischen Gesellschaftern, Organen und Dritten.
Fallbeispiel: Drei Freunde gründen eine GmbH, um eine IT-Agentur zu betreiben. Sie legen im Gesellschaftsvertrag fest, dass Gewinne nach Leistung verteilt werden. Nach zwei Jahren möchte einer der Gesellschafter aussteigen. Da der Vertrag hierzu klare Regelungen enthält, kann der Austritt gegen eine Abfindung reibungslos erfolgen. Grundlage ist das GmbH-Gesetz (§ 34 GmbHG: Austritt nur bei vertraglicher Regelung oder gerichtlicher Entscheidung – laienverständlich: Ohne Regel im Vertrag wird es kompliziert).
Wichtige Gesellschaftsformen im Überblick:
- GbR: Einfache Form, keine Eintragungspflicht, volle persönliche Haftung.
- OHG: Handelsgesellschaft mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
- KG: Mischform aus voll haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern.
- GmbH: Beliebte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung.
- AG: Kapitalgesellschaft mit Aktionären, für größere Unternehmen.
Wichtig zu wissen:
- Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück – er regelt Rechte, Pflichten und Streitfälle.
- Haftung hängt stark von der gewählten Gesellschaftsform ab.
- Kapitalgesellschaften müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
- Formvorschriften sind streng – besonders bei Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen.
Das Gesellschaftsrecht sorgt für Stabilität und Vorhersehbarkeit im Geschäftsleben. Gute vertragliche Regelungen verhindern teure Streitigkeiten und sichern langfristigen Erfolg.
Typische Fehler & Häufige Irrtümer
- Verzicht auf schriftlichen Gesellschaftsvertrag: Führt oft zu Streit.
- Falsche Rechtsform: Haftungsrisiken oder steuerliche Nachteile.
- Keine Nachfolgeregelung: Probleme bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters.
- Pflichten gegenüber Handelsregister ignoriert: Kann Bußgelder nach sich ziehen.
Die Rechtsprechung – z. B. BGH-Urteile zu Gesellschafterausschlüssen – zeigt, dass klare vertragliche Regelungen entscheidend sind. Wer diese versäumt, riskiert langwierige Prozesse.
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Welche Gesellschaftsform ist die richtige?
Abhängig von Haftung, Kapitalbedarf, Steuerbelastung und Geschäftsmodell. Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater sinnvoll.
Muss eine GbR ins Handelsregister?
Nein, nur wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt, wird sie zur OHG und muss eingetragen werden.
Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?
25.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen (§ 5 GmbHG).
Was ist eine Satzungsänderung?
Änderung des Gesellschaftsvertrags, meist notariell zu beurkunden und ins Handelsregister einzutragen.
Wie scheidet ein Gesellschafter aus?
Durch Verkauf seines Anteils, Ausschluss oder vertraglich geregelten Austritt. Abfindungshöhe hängt vom Vertrag ab.
Wer vertritt die Gesellschaft nach außen?
Gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer bei der GmbH, Vorstand bei der AG) laut Handelsregistereintrag.