Familienrecht

Familienrecht – Rechtliche Ordnung für Beziehungen und Verantwortung

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Eltern und Kindern. Es umfasst Themen wie Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption. Ziel ist, klare und gerechte Regelungen für das Zusammenleben und die Verantwortung füreinander zu schaffen.

Fallbeispiel: Frau S. und Herr T. lassen sich nach zehn Jahren Ehe scheiden. Streit gibt es vor allem um das gemeinsame Haus und den Unterhalt für die beiden Kinder. Mithilfe einer anwaltlichen Beratung einigen sie sich auf einen Unterhaltsplan und eine paritätische Betreuung, die das Familiengericht anschließend billigt.

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1297 ff. BGB). Dort sind u. a. Eheschließung, Scheidungsverfahren, Unterhaltsansprüche und elterliche Sorge geregelt. Bei der Scheidung prüft das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist. In der Regel wird ein Trennungsjahr vorausgesetzt, um Versöhnungsversuche zu ermöglichen.

Wichtig zu wissen

  • Eltern haben gemeinsam das Sorgerecht, auch nach einer Trennung – es sei denn, das Gericht entscheidet anders.
  • Unterhaltspflichten gelten nicht nur gegenüber Kindern, sondern auch gegenüber Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Bei häuslicher Gewalt können gerichtliche Schutzanordnungen beantragt werden.

Im Familienrecht spielen neben materiellen Regelungen auch emotionale Aspekte eine große Rolle. Das Gesetz sieht vor, dass das Kindeswohl oberste Priorität hat. Bei Streitigkeiten über Sorgerecht oder Umgangsrecht wird häufig das Jugendamt einbezogen. Unterhaltsansprüche richten sich nach dem Einkommen und den Lebensverhältnissen der Beteiligten. Bei Adoptionen prüft das Gericht die Eignung der Annehmenden sorgfältig.

Häufige Irrtümer

  • „Nach der Scheidung habe ich automatisch keinen Kontakt mehr zu den Kindern“ – Das Umgangsrecht bleibt grundsätzlich bestehen.
  • „Unterhalt steht nur den Kindern zu“ – Auch Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben.
  • „Das Gericht entscheidet immer gegen den Vater“ – Entscheidend ist allein das Kindeswohl, nicht das Geschlecht der Eltern.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen bei Scheidungen, Unterhaltsberechnungen, Sorgerechtsfragen und Adoptionen. Ziel ist es, faire und tragfähige Lösungen zu finden – vertraulich und ohne Risiko anfragen.

  • Frühzeitig Unterlagen zu Einkommen und Vermögen sammeln
  • Kindeswohl stets in den Mittelpunkt stellen
  • Einvernehmliche Lösungen anstreben, um Kosten und Belastungen zu reduzieren

FAQ – Familienrecht

Wie läuft eine Scheidung ab?

Nach mindestens einem Trennungsjahr kann einer oder beide Ehepartner die Scheidung beim Familiengericht beantragen (§ 1565 BGB). Das Gericht prüft, ob die Ehe gescheitert ist.

Wer bekommt das Sorgerecht?

In der Regel beide Eltern gemeinsam. Eine Änderung erfolgt nur, wenn das dem Kindeswohl dient.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Anhand des bereinigten Nettoeinkommens und unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle.

Kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden?

Ja, wenn es dem Kindeswohl schadet, z. B. bei Gewalt oder Vernachlässigung.

Was ist bei einer Adoption zu beachten?

Das Gericht prüft sorgfältig die Eignung der Adoptiveltern, unter Einbeziehung von Jugendamt und Sachverständigen.

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