Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält. Es soll Streit vermeiden und sicherstellen, dass die Nachfolge klar geordnet ist – entweder nach den Regeln des Gesetzes oder entsprechend dem Willen des Erblassers in Testament oder Erbvertrag.
Fallbeispiel: Herr M. verstirbt ohne Testament. Seine Ehefrau und die beiden erwachsenen Kinder sind unsicher, wer welche Anteile am Haus und den Ersparnissen bekommt. Nach der gesetzlichen Erbfolge (§ 1924 ff. BGB) erben Ehegatten und Kinder gemeinsam. Die Ehefrau erhält die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte – in diesem Fall jeweils ein Viertel.
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei werden die Angehörigen in sogenannte Ordnungen eingeteilt: Zuerst erben die Kinder und Enkel, dann die Eltern und deren Nachkommen, dann Großeltern und so weiter. Ein Testament oder Erbvertrag kann davon abweichen, muss aber formwirksam erstellt werden.
Wichtig zu wissen
- Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich und unterschrieben sein.
- Pflichtteilsberechtigte – meist Kinder und Ehegatten – haben auch ohne Erwähnung Anspruch auf einen Geldanteil.
- Ein Erbschein ist oft nötig, um Konten aufzulösen oder Grundbucheinträge zu ändern.
Erbschaften können neben Vermögen auch Schulden enthalten. Wer unsicher ist, sollte die Annahme der Erbschaft prüfen oder ausschlagen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann beim Amtsgericht hinterlegt werden, um im Ernstfall schnell auffindbar zu sein.
Typische Fehler
- „Ich brauche kein Testament, das Gesetz regelt alles“ – Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den persönlichen Wünschen.
- „Pflichtteile kann ich einfach streichen“ – Ein Entzug ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
- „Ein mündliches Testament reicht aus“ – Nur in Notsituationen gültig und mit strengen Voraussetzungen.
Gerade bei Immobilien, Patchwork-Familien oder Unternehmen ist eine klare Nachlassplanung wichtig. Unsere Rechtsanwälte erstellen rechtssichere Testamente, beraten zu Pflichtteilsansprüchen und vertreten Sie in Erbauseinandersetzungen – vertraulich und ohne Risiko anfragen.
- Nachlass frühzeitig regeln
- Pflichtteilsrechte beachten
- Testament sicher hinterlegen
FAQ – Erbrecht
Wer erbt, wenn kein Testament existiert?
Die gesetzliche Erbfolge greift. Zuerst erben Kinder und Ehegatten, danach weitere Verwandte (§ 1924 ff. BGB).
Was ist der Pflichtteil?
Ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, auch wenn sie enterbt wurden. Höhe: Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie kann ich ein Testament erstellen?
Eigenhändig handschriftlich mit Unterschrift oder notariell beurkundet. Formvorschriften müssen eingehalten werden.
Was ist ein Erbschein?
Ein amtliches Dokument, das die Erben ausweist und oft für Bank- oder Grundbuchgeschäfte erforderlich ist.
Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis. Sinnvoll bei überschuldetem Nachlass.