Betriebsnachfolge

Übergabe mit Plan – Betriebsnachfolge rechtssicher gestalten

Eine Inhaberin führt seit 25 Jahren einen Handwerksbetrieb. Der Sohn arbeitet bereits mit, eine externe Geschäftsführerin soll den Übergang begleiten. Kurz vor der Übergabe zeigen sich Baustellen: Pachtvertrag läuft aus, Bürgschaften bestehen fort, im Team kursieren Gerüchte. Jetzt braucht es Struktur – rechtlich, steuerlich und kommunikativ.

Betriebsnachfolge betrifft Eigentum, Leitung, Verträge, Finanzierung und Personal. Optionen sind Schenkung, Verkauf, Management-Buy-in/-out oder Stiftung. Im Hintergrund wirken Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Steuerrecht zusammen. Wer früh beginnt, kann Haftungsfallen entschärfen, Finanzierung sichern und das Team mitnehmen.

Wichtig zu wissen

Bei Firmenfortführung haftet der Erwerber für bestehende Verbindlichkeiten des Geschäfts (§ 25 HGB – laienverständlich: Wer den Betrieb unter gleicher Firma fortführt, übernimmt häufig auch alte Schulden). Arbeitsverhältnisse gehen bei Betriebsübergang auf den Erwerber über (§ 613a BGB – kurz: Jobs bleiben, Rechte und Pflichten gehen über). Erbrechtlich tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB).

Die Übergabe ist ein Projekt mit Meilensteinen: Bestandsaufnahme (Vermögen, Verträge, Haftungen), Rechtsform-Check, Finanzierungskonzept, Kauf- oder Übergabevertrag, Sicherheiten, Zustimmungserfordernisse (Vermieter, Banken, Auftraggeber), Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden und Kunden. Familienintern helfen klare Rollen und ein neutral moderierter Prozess, um Erwartungen auszusprechen und Konflikte zu lösen.

  • Due Diligence: Vermögenswerte, Verträge, Risiken
  • Verträge: Kauf-/Übergabevertrag, Wettbewerbsverbote, Gewährleistungen
  • Finanzierung: Bankgespräche, Bürgschaften, Sicherheiten lösen oder neu ordnen
  • Personal: Informationspflichten, Betriebsratsbeteiligung, Schlüsselkräfte binden

Häufige Stolpersteine

  • Haftungsüberraschungen durch Firmenfortführung und Bürgschaften
  • Fehlende Zustimmung Dritter (Vermieter, Auftraggeber, Franchisegeber)
  • Unklare Übergaberegeln zu Gewährleistung und Kaufpreis-Earn-Out
  • Zu späte Einbindung von Schlüsselmitarbeitenden

Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt strukturieren die Nachfolge, koordinieren steuerliche Beratung, verhandeln mit Banken und Vermietern, formulieren Wettbewerbs- und Übergangsklauseln und sorgen für rechtssichere Kommunikation. Bei Familienbetrieben ist oft ein Generationsvertrag sinnvoll, der Kompetenzen, Bezüge und Konfliktlösung regelt.

Gerichtspraxis: Streit entsteht häufig über verdeckte Mängel und Gewährleistung. Klare Regelungen zu Inventar, Kundenstamm, IP-Rechten und laufenden Verfahren vermeiden spätere Auseinandersetzungen. Bei Einbringung in eine GmbH & Co. KG sichern Gesellschafts- und Geschäftsordnungen die Steuerung.

Asset-Deal oder Share-Deal?

Asset-Deal: Einzelne Vermögenswerte gehen über, Risiken selektierbar. Share-Deal: Gesellschaftsanteile wechseln, Verträge bleiben – Haftungsprüfung nötig.

Was passiert mit den Mitarbeitenden?

Sie gehen mit allen Rechten und Pflichten über (§ 613a BGB). Informationsschreiben und Widerspruchsrechte beachten.

Wie werden Bürgschaften behandelt?

Bestehende Bürgschaften bleiben bestehen, solange sie nicht abgelöst oder noviert werden – frühzeitig mit Banken sprechen.

Wie lange hafte ich als Veräußerer?

Gewährleistungs- und Haftungsregeln vertraglich präzise fassen; Wettbewerbsverbote und Know-how-Transfer regeln.

Wie binde ich Schlüsselkräfte?

Bonussysteme, Beteiligungsmodelle, klare Rollen und frühzeitige Kommunikation schaffen Sicherheit.

Von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen – damit die Übergabe gelingt und Werte erhalten bleiben.

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