Eine Familie schließt 2021 ein Immobiliendarlehen, 2025 will sie umschulden. Die Bank verlangt eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung, die Berechnung bleibt intransparent. Parallel meldet der Sohn unautorisierte Kartenzahlungen nach Phishing, die Bank verweist auf grobe Fahrlässigkeit. Gleichzeitig prüft die Großmutter Verluste aus Fonds – war die Beratung passend? Hier greifen Bank- und Kapitalmarktrecht ineinander.
Bankrecht regelt Konten, Zahlungsdienste, Kredite, Sicherheiten und Entgelte. Kapitalmarktrecht adressiert Information, Marktintegrität und Produktvertrieb. Beide Bereiche schützen Verbraucher und Marktteilnehmer – mit Dokumentations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Wer Unterlagen sortiert und Fristen wahrt, verbessert seine Position erheblich.
Wichtig zu wissen
Entgeltklauseln müssen transparent sein; unangemessene AGB-Gebühren sind unwirksam (§ 307 BGB – laienverständlich: keine versteckten Kosten). Bei unautorisierten Zahlungen haftet grundsätzlich der Zahlungsdienstleister, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat (BGB-Zahlungsdienste, laienverständlich: Bank trägt das Risiko, wenn keine Autorisierung vorliegt).
Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt prüfen Darlehensverträge, Entgelte, Widerrufsbelehrungen, Vorfälligkeitsberechnungen und Beratungsvorgänge. Bei Zahlungsbetrug zählen schnelle Sperre, Anzeige und Belegsammlung. In der Anlageberatung geht es um Geeignetheit, Kostenoffenlegung und Zielmarkt. Bei Emissionen werden Prospekte, Ad-hoc-Pflichten und Insiderprozesse strukturiert.
Häufige Stolpersteine
- Unklare Vorfälligkeitsformeln und fehlende Parameter
- Rückbuchungen nach Phishing ohne Einzelfallprüfung abgelehnt
- Beratung ohne Dokumentation von Kenntnissen/Zielen
- Kosten und Retrozessionen nicht offen gelegt
- Kredit- und Kontoverträge rechtlich bewerten
- Widerruf, Anpassung oder Rückforderung unzulässiger Entgelte
- Haftung bei Kartenmissbrauch und Onlinebetrug klären
- Prospekt- und Beraterhaftung bei Anlageverlusten durchsetzen
Gesetzliche Anker: Bei Verbraucherdarlehen gelten besondere Informations- und Widerrufspflichten (BGB – laienverständlich: Rücktritt nur bei korrekter Belehrung begrenzt). Zahlungsdienste regeln Autorisierung, Erstattungsansprüche und Haftung bei Missbrauch. In der Kapitalanlage müssen Produkte zum Kunden passen (MiFID II/WpHG); fehlerhafte Prospekte lösen Emittentenhaftung aus. Marktmissbrauchsrecht verbietet Insiderhandel und Manipulation.
Gerichtspraxis: Entscheidend sind Transparenz, Dokumente und Reaktionsgeschwindigkeit. Bei Phishing-Fällen prüfen Gerichte, ob die Sicherheitsmechanismen der Bank ausreichten und ob der Kunde täuschungsbedingt handelte. Bei Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen Gerichte nachvollziehbare Parameter (Zinskurve, Restlaufzeit, ersparte Risiken). Im Anlagerecht zählen verständliche Risikohinweise und Protokolle.
Wie prüfe ich eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Vertragsklauseln, Berechnungsweg und Marktparameter vergleichen; fehlende Transparenz angreifen.
Haftet die Bank bei Phishing?
Grundsätzlich ja, wenn keine Autorisierung vorliegt und kein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden nachweisbar ist.
Was muss eine Geeignetheitserklärung enthalten?
Ziele, Kenntnisse/Erfahrungen, Risiko tragfähigkeit, Kosten und Zielmarkt – bezogen auf das konkrete Produkt.
Kann ich Entgelte zurückfordern?
Ja, wenn Klauseln unwirksam oder Leistungen nicht erbracht wurden; Verjährung im Blick behalten.
Welche Fristen gelten?
Verjährung regelmäßig drei Jahre ab Jahresende; bei Zahlungsdiensten kurze Meldefristen – zeitnah handeln.
Vertraulich und ohne Risiko anfragen – damit Geldfragen verlässlich geklärt werden.
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