Ein Facharbeiter kommt mit einem befristeten Visum nach Deutschland. Der Arbeitgeber möchte verlängern, doch die Ausländerbehörde verlangt zusätzliche Nachweise, und die Frist läuft. In solchen Momenten hilft ein klarer Plan: Unterlagen sortieren, Voraussetzungen prüfen, Kommunikation mit der Behörde strukturieren.
Ausländerrecht regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Familiennachzug. Entscheidend ist, welcher Titel passt und welche Unterlagen erforderlich sind. Unsere Rechtsanwälte klären, welche Nachweise wann vorliegen müssen und wie sich Fristen sichern lassen.
Wichtig zu wissen
Ein Aufenthaltstitel muss rechtzeitig verlängert werden. Ein Antrag vor Ablauf der Gültigkeit wirkt fristwahrend (§ 81 AufenthG – laienverständlich: Wer früh beantragt, bleibt bis zur Entscheidung rechtlich abgesichert).
Typische Themen sind Wechsel des Arbeitgebers, Anerkennung von Abschlüssen, Sprachzertifikate oder Sperrfristen nach Ablehnung. Beim Familiennachzug zählen ausreichender Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt und Identitätsnachweise. Studium und Ausbildung haben eigene Regeln; Arbeitszeiten und Nebenjobs sind begrenzt.
Häufige Irrtümer
- „Der Termin ist ausgebucht, ich kann nichts tun.“ – Ein fristgerechter Online- oder Papierantrag schützt.
- „Jede Jobänderung ist automatisch erlaubt.“ – Oft braucht es Zustimmung der Behörde.
- „Ein Sprachnachweis ist nur Formsache.“ – Er kann Zulassungsvoraussetzung sein.
- „Ablehnung ist endgültig.“ – Widerspruch und Klage sind möglich.
- Prüfung der passenden Aufenthaltstitel und Wechseloptionen
- Kommunikation mit Behörden und Fristsicherung
- Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
Der Familiennachzug richtet sich nach §§ 27 ff. AufenthG. Wer gegen eine Ablehnung vorgeht, muss die Fristen kennen und begründen, warum die Entscheidung rechtswidrig war.
Kann ich ohne Termin verlängern?
Ja, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag stellen – schriftlich oder digital, je nach Behörde. Die Fiktion schützt bis zur Entscheidung.
Was gilt beim Arbeitgeberwechsel?
Oft ist vorher die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Verträge und Tätigkeitsbeschreibung bereithalten.
Welche Unterlagen braucht der Familiennachzug?
Identitätsnachweise, Heirats- oder Geburtsurkunden, Wohnraumnachweis, Krankenversicherung und gesicherter Lebensunterhalt.
Was tun nach einer Ablehnung?
Innerhalb der Frist Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Begründung mit Fakten und Unterlagen untermauern.
Gibt es Erleichterungen für Fachkräfte?
Ja, je nach Qualifikation und Gehalt, etwa bei der Blauen Karte EU. Vorab prüfen, welcher Weg am schnellsten ist.
Nachweise besser früh sammeln
Vertraulich und ohne Risiko anfragen – so bleiben Aufenthalt und Arbeit planbar.