Arbeitsrecht

Arbeiten mit Klarheit – Verträge, Rechte, Lösungen

Eine Projektleiterin erhält kurzfristig eine Versetzung in eine andere Stadt. Gleichzeitig sind Überstunden aufgelaufen, und der neue Arbeitsvertrag verweist auf flexible Einsatzorte. Die Mitarbeiterin fragt: Darf der Arbeitgeber das? Wie sichere ich meine Ansprüche? Arbeitsrecht ordnet das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten – vom Vertrag bis zur Trennung.

Im Fokus stehen Arbeitsvertrag, Weisungsrecht, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Befristung und Kündigungsschutz. Betriebsrat, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen setzen zusätzliche Leitplanken. Gute Lösungen entstehen, wenn Rechte und Pflichten transparent sind und Kommunikation früh beginnt.

Wichtig zu wissen

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen; E-Mail oder Fax genügen nicht (§ 623 BGB – laienverständlich: Original-Unterschrift erforderlich). Ordentliche Kündigungen unterliegen Fristen, und in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitenden greift der allgemeine Kündigungsschutz (KSchG) – Kündigungen brauchen soziale Rechtfertigung.

Die Rechtsanwälte von rechtsanwalt.jetzt prüfen Verträge, Versetzungs- und Zielvereinbarungen, dokumentieren Überstunden, setzen Lohn- und Bonusansprüche durch und verhandeln Aufhebungen. Bei Elternzeit und Teilzeit helfen Anträge und Fristenmanagement. Im Krankheitsfall sichern saubere Atteste und BEM-Prozesse die Position. Führungskräfte brauchen klare Regelungen zu Variablem, Dienstwagen und Wettbewerbsverboten.

Typische Konflikte

  • Unklare Versetzungsklauseln und mobiler Einsatz ohne Grenzen
  • Überstunden nicht dokumentiert oder nicht angeordnet
  • Befristungen ohne Sachgrund überzogen
  • Kündigungen ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
  • Arbeitsverträge und Policies modernisieren
  • Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit transparent regeln
  • Kündigungsschutzklage, Abfindung, Zeugnis
  • Compliance: Gleichbehandlung, Whistleblowing, Datenschutz

Gesetzliche Anker: Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen bestimmen, soweit der Vertrag es zulässt (§ 106 GewO – laienverständlich: Weisungsrecht mit Grenzen). Bei Befristung ohne Sachgrund gilt eine Höchstdauer; Formvorschriften sind strikt. Im Kündigungsschutzprozess prüft das Gericht soziale Rechtfertigung (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) und ordnungsgemäße Anhörungen.

Gerichtspraxis: Viele Prozesse enden mit Vergleich und Zeugnisnote. Wer Überstunden sauber dokumentiert (Anordnung, Umfang, Notwendigkeit) und Gesprächsprotokolle führt, verbessert seine Chancen. Regional – etwa in Berlin/Brandenburg – fordern Arbeitsgerichte früh substanzielle Darlegungen; Fristen zur Klage (drei Wochen) sind strikt.

Wie sichere ich Überstundenansprüche?

Erfassung mit Datum, Dauer, Aufgabe; Anordnung/Nötigkeit dokumentieren; zeitnah geltend machen – Ausschlussfristen beachten.

Kann ich Versetzungen ablehnen?

Hängt von Vertrag und Zumutbarkeit ab. Fehlt die Grundlage, ist eine Änderungskündigung zu prüfen.

Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist zwingend.

Wie formuliere ich ein Zwischenzeugnis?

Konkrete Tätigkeiten, Erfolge und Soft Skills benennen; wohlwollend und wahrheitsgemäß.

Was ist beim Aufhebungsvertrag wichtig?

Beendigungstermin, Abfindung, Freistellung, Boni, Zeugnisnote, Wettbewerbsverbot, Sperrzeitrisiken bei der Agentur prüfen.

Noch heute rechtliche Einschätzung sichern – für klare Entscheidungen im Job.

Von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen – damit Rechte wirken und Zusammenarbeit gelingt.

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